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Fahrerlaubnis auf Probe (FaP)

Inhaltsverzeichnis

Sie haben als Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe und somit während Ihrer Probezeit einen Verstoß im Straßenverkehr begangen und sind dabei verkehrswidrig aufgefallen? Entnehmen Sie dem nachfolgenden Beitrag, mit welchen Konsequenzen ein A- und/oder ein B-Verstoß in der Probezeit verbunden sind.

Die Probezeit beginnt mit der Aushändigung des Führerscheins und dauert grundsätzlich zwei Jahre. Zeigt der Fahranfänger in dieser Zeit ein Fehlverhalten auf, so sind an dieses Verhalten besondere Folgen geknüpft. Begeht der Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe einen A- oder zwei B-Verstöße, verlängert sich die Probezeit um weitere zwei Jahre. Hinzu muss der Betroffene an einem Aufbauseminar teilnehmen, um eine Wiederholung seiner fehlerhaften Fahrpraxis zu vermeiden. Kommt der Fahranfänger seiner Verpflichtung nicht nach, ein Aufbauseminar zu besuchen, ist die Entziehung des Führerscheins die Folge.

Fahrerlaubnis auf Probe, junges Fahren

Achtung!
Für Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe oder Fahranfänger, die jünger als 21 Jahre sind, gilt in Deutschland gem. § 24c StVG ein striktes Alkoholverbot am Steuer. Sanktionen können hier bereits bei mehr als 0,0 ‰ drohen. 

A-Verstoß des Inhabers einer Fahrerlaubnis auf Probe

Unter einem A-Verstoß sind Straftaten sowie schwere Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr zu verstehen, welche mit einer Verurteilung zu einer Geldbuße ab 60 € und mit mindestens einem Punkt in Flensburg verbunden sind. Verstöße, die nicht mit Punkten geahndet werden (zB Falschparken), ziehen für den Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe keine besonderen Konsequenzen nach sich. A-Verstöße sind…

...Straftaten wie:

  • Unfallflucht
  • Unterlassene Hilfeleistung
  • Nötigung
  • Gefährdung
  • Fahrlässige Tötung
  • Fahrlässige Körperverletzung

...schwere Ordnungswidrigkeiten wie:

  • Rotlichtverstoß
  • Fahren unter Alkohol- und Drogeneinfluss
  • Geschwindigkeitsüberschreitung
  • Überholen im Überholverbot
  • Abstandsverstöße
  • Verbotswidrige Handynutzung am Steuer
  • Unerlaubtes Wenden oder Rückwärtsfahren

B-Verstoß des Inhabers einer Fahrerlaubnis auf Probe

Weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen fallen unter die Kategorie der B-Verstöße (zB abgefahrene Reifen, unsichere Ladung, andere bauliche oder technische Verstöße). Zwei Zuwiderhandlungen der Kategorie der B-Verstöße entsprechen einem Delikt der Kategorie A-Verstöße. 

Folgemaßnahmen von A- und B-Verstößen

Welche Folgemaßnahmen A- und B-Verstöße in der Probezeit – neben den Sanktionen des Bußgeldkatalogs – nach sich ziehen, veranschaulicht die nachfolgende Tabelle zu den Probezeitmaßnahmen.

Verstoß Maßnahme
Erster A-Verstoß oder zweiter B-Verstoß in der Probezeit Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre und Anordnung zur Teilnahme (verpflichtend) an einem Aufbauseminar
Erster A-Verstoß oder zweiter B-Verstoß in der verlängerten Probezeit Kostenpflichtige Verwarnung und Empfehlung zur Teilnahme (freiwillig) an einer verkehrspsychologischen Beratung
Zweiter A-Verstoß oder zwei weitere B-Verstöße in der verlängerten Probezeit Entziehung der Fahrerlaubnis

Kommt der Betroffene der Anordnung nicht nach, in der gesetzten Frist (grds. zwei Monate) an einem Aufbauseminar teilzunehmen, so ist die Entziehung der Fahrerlaubnis die Folge. Sie darf erst bei Vorlage der Bescheinigung neu erteilt werden. 

Aufbauseminar – Dauer, Ablauf und Kosten

Der Fahranfänger soll durch das Aufbauseminar sein Fahrverhalten reflektieren und sein Risikobewusstsein schärfen, um gefährlichen Situationen im Straßenverkehr zu entgehen.

Das angeordnete Aufbauseminar muss innerhalb der festgelegten 2-Monatsfrist absolviert werden. Ein Aufbauseminar erfolgt in Kleingruppen (sechs bis maximal zwölf Personen) innerhalb eines Zeitraums von zwei bis vier Wochen. Nach Abschluss des Seminars erhält der Fahranfänger eine Bescheinigung, die er der Behörde vorlegen muss. Sollte er dies unterlassen, wird auch in diesem Fall der Führerschein entzogen und erst bei Vorlage der Bescheinigung neu erteilt.

Das Aufbauseminar für Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe umfasst vier Theorie-Sitzungen von je 135 Minuten. Hinzu kommt eine Beobachtungsfahrt von 30 Minuten, die zwischen der ersten und zweiten Sitzung mit jeweils bis zu drei Teilnehmern stattfindet.

Die Kosten eines solchen Aufbauseminars sind von den Fahrschulen abhängig und belaufen sich im Schnitt auf 200 bis 500 Euro.

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