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Punkte in Flensburg

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Fast jeder Autofahrer ist bereits einmal zu schnell gefahren, hat den Abstand zum Vordermann nicht eingehalten, ein Rotlicht übersehen oder am Steuer telefoniert. Wird der Betroffene dabei geblitzt, sammeln sich gemäß des geltenden Bußgeldkatalogs Punkte beim Fahreignungsregister (FAER) an. Die sog. Punkte in Flensburg bzw. das FAER ist ein Instrument im Fahrerlaubnisrecht, durch das Verstöße im Straßenverkehr geahndet werden. Das Register enthält die wesentlichen verkehrsrechtlichen Verurteilungen und andere im Hinblick auf die Fahrerlaubnis relevanten Entscheidungen.

Was wird im FAER eingetragen?

Nicht jeder Verkehrsverstoß führt zu einer Eintragung von Punkten im FAER. Es werden nur die in Anlage 13 FeV abschließend genannten Ordnungswidrigkeiten ab einer Geldbuße von 60 Euro, Ordnungswidrigkeiten mit Fahrverbot oder Verkehrsstraftaten eingetragen. Wird das Verfahren dagegen eingestellt oder endet eine Gerichtsverhandlung mit einem Freispruch, so wird die vorgeworfene Tat nicht im FAER eingetragen.

Wie viele Punkte in Flensburg werden eingetragen? Wie lange bleibt der Eintrag?

Die drohenden Punkte richten sich nach der Schwere des Verstoßes und können von 1 bis zu 3 Punkten in Flensburg reichen. Sie werden jedoch nicht für die Ewigkeit im FAER festgehalten. Vielmehr gilt entsprechend der Schwere des Verstoßes eine Verjährungsfrist von 2 ½, 5 oder 10 Jahren. Die Punkte verfallen für jeden Verkehrsverstoß einzeln, sodass sich die Verjährungsfrist nicht dadurch verlängert, dass ein weiterer Verstoß begangen wird.

Punkteverteilung und ihre Verfährung

Art des Verstoßes Punkt(e) Tilgungsfrist Fristbeginn
Ordnungswidrigkeit 1 2,5 Jahre Mit Datum der Rechtskraft
Grobe Ordnungswidrigkeit mit Regelfahrverbot 2 5 Jahre Mit Datum der Rechtskraft
Straftat 2 5 Jahre Mit Datum der Rechtskraft
Straftat mit Entziehung der Fahrerlaubnis 3 10 Jahre Mit Neuerteilung der Fahrerlaubnis, spätestens aber 5 Jahre nach Rechtskraft

Werden durch eine Tat mehrere Verstöße gleichzeitig begangen (sog. Tateinheit), wird nur das schwerste Delikt bepunktet. Werden mehrere Verstöße durch verschiedene Taten verwirklicht (sog. Tatmehrheit) werden die Delikte gesondert erfasst und mit Punkten bewertet.

Mit welchen Konsequenzen ist bei Punkten in Flensburg zu rechnen?

Abhängig vom erreichten Punktestand in Flensburg unterteilen sich die Konsequenzen in vier: Vormerkung, Ermahnung, Verwarnung und Entziehung der Fahrerlaubnis. Bei 8 Punkten ist das Limit des Punktekontos erreicht.

Punkte in Flensburg

Vormerkung
Wer 1, 2 oder 3 Punkte hat, ist in Flensburg für eine Bewertung seiner Fahreignung vorgemerkt. Eine weitere Maßnahme oder Benachrichtigung der Fahrerlaubnisbehörde ist damit noch nicht verbunden.

Punkte in Flensburg

Ermahnung
Bei 4 oder 5 Punkten wird der Betroffene erstmals gebührenpflichtig ermahnt und zu einer Veränderung seines Verhaltens aufgefordert.

Punkte in Flensburg

Verwarnung
Sind 6 oder 7 Punkte erreicht, folgt die gebührenpflichtige Verwarnung.

Punkt

Entzug
Mit Erreichen von 8 Punkten wird dem Betroffenen die Fahrerlaubnis entzogen. Eine neue Fahrberechtigung darf frühestens nach Ablauf von 6 Monaten erteilt werden, sofern der Betroffene nachweist, dass er wieder zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet ist. Dieser Nachweis erfolgt durch eine positive medizinisch-psychologische Untersuchung (sog. MPU).

Können Punkte in Flensburg aktiv abgebaut werden?

Beträgt das Punktekonto in Flensburg 5 oder weniger Punkte, ist der Abbau eines Punktes durch die freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar (FES) möglich. Ist demgegenüber die Schwelle von 6 Punkte erreicht, so wird eine solche Seminarteilnahme nicht mehr mit Punkterabatt belohnt.

Das FES ist eine Kombination aus zwei verkehrspädagogischen Modulen zu je 90 Minuten und zwei verkehrspsychologischen Einheiten zu je 75 Minuten. In Kleingruppen beim Fahrlehrer und in Einzelsitzungen beim Psychologen sollen die Hintergründe der Verkehrsverstöße geklärt und durch Aufzeigen alternativer Verhaltensweisen eine dauerhafte Verhaltensänderung bewirkt werden. Das Seminar ist kostenpflichtig und kann nur einmal in 5 Jahren zum Punkteabbau genutzt werden.

Sie möchten Ihr Punktekonto abfragen?

Für die Auskunft aus dem FAER ist das Kraftfahrtbundesamt (KBA) mit Sitz in Flensburg zuständig. Ihren Punktestand können Sie auf unterschiedlichen Wegen in Erfahrung bringen. Beim Stellen des Antrages sind etwaige Formalitäten zu beachten. So kann der Antrag vor Ort, schriftlich per Post oder online gestellt werden. Eine telefonische Auskunft scheidet somit aus. Auf dem Postweg erfolgt der Identitätsnachweis entweder durch eine amtliche Beglaubigung der Unterschrift (kostenpflichtig) oder durch Kopien des Personalausweises oder des Passes. Beim Vorliegen eines Personalausweises mit Online-Funktion kann der Antrag auf Punkteauskunft auch online beim Kraftfahrt-Bundesamt gestellt werden.

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