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Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren

Inhaltsverzeichnis

Verkehrswidriges Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren im Straßenverkehr wird nach dem Bußgeldkatalog sanktioniert. Entnehmen Sie diesem, mit welchen Konsequenzen Sie rechnen müssen.

Mit der StVO-Novelle am 28. April 2020 wurden beim Abbiegen die Sanktionen stark erhöht.  Diese sind jedoch aufgrund eines Formfehlers im Gesetzestext der StVO teilweise unwirksam, sodass laufende Verfahren vorerst nach dem alten Recht und somit nach dem Bußgeldkatalog vom 1. November 2017 behandelt werden. Weiterhin wirksam sind die Verhaltensregeln der StVO, die zum Schutz von Radfahrern dienen.

SA Bußgeldrechner Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren

Bußgeldrechner Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren

Abbiegen im Straßenverkehr

Unter Abbiegen ist im Straßenverkehr die Änderung der Fahrtrichtung nach links oder rechts an Kreuzungen und Einmündungen (sog. Knotenpunkte) zu verstehen. Damit währenddessen niemand zu Schaden kommt, sind die Vorfahrts- und Abbiegeregelungen der StVO besonders zu beachten.

Gem. § 9 StVO muss derjenige, der abbiegen will, dies durch den rechtzeitigen Einsatz des Blinkers in die gewünschte Richtung deutlich ankündigen. 
Derjenige, der nach rechts abbiegen möchte, muss zum einen sein Fahrzeug möglichst weit rechts einordnen und zum anderen auf Verkehrsteilnehmer achten, die rechts am Fahrzeug vorbeifahren (zB: Fahrradfahrer).
Wer nach links abbiegen will, ordnet sein Fahrzeug möglichst weit links ein. Sofern keine Verkehrsampeln die Vorfahrt regeln, ist darauf zu achten, dass die auf der zu überquerenden Straße befindlichen Fahrzeuge Vorfahrt haben; es muss eine entsprechende „fahrzeuglose“ Lücke zum Überqueren der Straße abgepasst werden muss. 

Bußgelder und Punkte bei einem verkehrswidrigen Abbiegen

Ein verkehrswidriges Abbiegen kommt insbesondere dann in Betracht, wenn Sie sich falsch eingeordnet oder die Vorfahrt beim Abbiegen nicht beachtet haben. Ein solches kann neben Bußgeldern im Einzelfall auch mit Punkten sanktioniert werden.

Auszug aus dem Bußgeldkatalog (Stand: 1.11.2017): Abbiegen (§ 9, § 49 StVO; § 24 StVG)

BKat-Nr.VerstoßBußgeldFaPPunkt
29Abbiegen, ohne auf den nachfolgenden Verkehr zu achten oder ohne die Fahrtrichtungsänderung rechtzeitig und deutlich anzukündigen 10 €
29… mit Gefährdung30 €
29… mit Unfallfolge35 €
35Abbiegen, ohne sich vorher ordnungsgemäß einzuordnen10 €
35.1… mit Gefährdung30 €
35.2… mit Unfallfolge35 €
36Linkseinordnen auf den Schienen und Behinderung eines Schienenfahrzeugs10 €
39Abbiegen ohne Durchfahrenlassen eines entgegenkommenden oder in gleicher Richtung fahrenden Fahrzeugs oder Radfahrers20 €
39.1… mit Gefährdung70 €A1
39.1… mit Unfallfolge85 €A1
39Abbiegen als Linksabbieger, ohne den entgegenkommenden Rechtsabbieger durchfahren zu lassen 20 €
39.1… mit Gefährdung70 €A1
39.1… mit Unfallfolge85 €A1
 Abbiegen ohne Rücksichtnahme auf Fußgänger
41… mit Gefährdung70 €A1
41… mit Unfallfolge85 €A1
42Abbiegen als Linksabbieger nicht vor dem entgegenkommenden Linksabbieger trotz Möglichkeit10 €
42.1… mit Gefährdung70 €A1
42.1… mit Unfallfolge85 €A1
 Abbiegen in das Grundstück und Außerachtlassen der besonderen Vorsicht
44… mit Gefährdung80 €A1
44… mit Unfallfolge100 €A1

Auszug aus dem Bußgeldkatalog (Stand: 28.4.2020): Abbiegen (§ 9, § 49 StVO; § 24 StVG)

BKat-Nr. Verstoß Bußgeld FaP Punkt Fahrverbot
39 Abbiegen ohne Durchfahrenlassen eines entgegenkommenden oder in gleicher Richtung fahrenden Fahrzeugs oder Radfahrers 40 €  
39.1 … mit Gefährdung 140 € A 1 1 Monat
39.1 … mit Unfallfolge 170 € A 1 1 Monat
  Abbiegen ohne Rücksichtnahme auf Fußgänger
41 … mit Gefährdung 140 € A 1 1 Monat
41 … mit Unfallfolge 170 € A 1 1 Monat

Wenden im Straßenverkehr

Auch beim Wenden ist die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer zu beachten. Das Wenden auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen ist gem. § 18 Abs. 7 StVO ausdrücklich verboten. Das Überfahren einer durchgezogenen Linie ist ebenfalls zum Zweck des Wendens nicht erlaubt.

Bußgelder, Punkte und Fahrverbot bei einem verkehrswidrigen Wenden

Auszug aus dem Bußgeldkatalog: Wenden (§ 9, § 18, § 49 StVO; § 24 StVG)

BKat-Nr.Verstoß……………………………………………..BußgeldFaPPunktFahrverbot
 Wenden und Außerachtlassen der besonderen Vorsicht 
44… mit Gefährdung80 €A1 
44… mit Unfallfolge100 €A1 
83.1Wenden in der Ein- oder Ausfahrt einer Autobahn oder Kraftfahrstraße75 €A1 
83.1… mit Gefährdung90 €A1 
83.1… mit Unfallfolge110 €A1 
83.2Wenden auf dem Seitenstreifen der Autobahn oder Kraftfahrstraße130 €A1 
83.2… mit Gefährdung160 €A1 
83.2… mit Unfallfolge195 €A1 
83.3Wenden auf der durchgehenden Fahrbahn der Autobahn oder Kraftfahrstraße200 €A21 Monat
83.3… mit Gefährdung240 €A21 Monat
83.3… mit Unfallfolge290 €A21 Monat
155.3Verbotswidriges Überfahren der Fahrstreifenbegrenzung beim Wenden30 € 
155.3.1… mit Gefährdung35 € 
155.3Nutzung der Sperrfläche (Zeichen 298) beim Wenden30 € 
155.3.1… mit Gefährdung35 € 
 … mit Unfallfolge40 € 

Rückwärtsfahren im Straßenverkehr

Rückwärtsfahren iSd § 9 Abs. 5 StVO ist das Bewegen des Fahrzeugs im fließenden Verkehr entgegen der Fahrtrichtung. Ist die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen, ist auch das Rückwärtsfahren zulässig. Allerdings sollte sich derjenige, der rückwärts fährt, an die Schrittgeschwindigkeit halten und stets bremsbereit sein. 

Abzugrenzen vom Rückwärtsfahren ist das sog. Zurücksetzen, das dann vorliegt, wenn das Fahrzeug im ruhenden Verkehr im Rückwärtsgang bewegt wird. 

Bußgelder, Punkte und Fahrverbot bei einem verkehrswidrigen Rückwärtsfahren

Das Rückwärtsfahren ist auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen ausdrücklich verboten.

Auszug aus dem Bußgeldkatalog: Rückwärtsfahren (§ 9, § 18, § 49 StVO; § 24 StVG)

BKat-Nr.Verstoß..………………………………………………..BußgeldFaPPunktFahrverbot
 Rückwärtsfahren und Außerachtlassen der besonderen Vorsicht 
44… mit Gefährdung80 €A1 
44… mit Unfallfolge100 €A1 
83.1Rückwärtsfahren in der Ein- oder Ausfahrt einer Autobahn oder Kraftfahrstraße75 €A1 
83.1… mit Gefährdung90 €A1 
83.1… mit Unfallfolge110 €A1 
83.2Rückwärtsfahren auf dem Seitenstreifen der Autobahn oder Kraftfahrstraße130 €A1 
83.2… mit Gefährdung160 €A1 
83.2… mit Unfallfolge195 €A1 
83.3Rückwärtsfahren auf der durchgehenden Fahrbahn der Autobahn oder Kraftfahrstraße200 €A21 Monat
83.3… mit Gefährdung240 €A21 Monat
83.3… mit Unfallfolge290 €A21 Monat
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Fachanwalt für Verkehrsrecht
Rechtsanwalt Gregor Samimi
Fachanwalt für Strafrecht, Verkehrsrecht & Versicherungsrecht

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