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Sie haben mit ihrem Fahrzeug verkehrswidrig eine Busspur befahren und sind dabei aufgefallen? Entnehmen Sie dem aktuellen Bußgeldkatalog, mit welchen Konsequenzen Sie rechnen müssen. 

Mit der StVO-Novelle am 28. April 2020 wurden die Sanktionen für das Halten und Parken auf einem Bussonderfahrstreifen stark erhöht. Allerdings ist der neue Bußgeldkatalog aufgrund eines Formfehlers im Gesetzestext der StVO unwirksam, sodass laufende Verfahren nach dem alten Recht und somit nach dem Bußgeldkatalog vom 1. November 2017 behandelt werden.

SA Bußgeldrechner Busspur

Bußgeldrechner Busspur

Befahren einer Busspur – Ordnungswidrigkeit

Die Busspur darf nur von Omnibussen des Linienverkehrs und von Fahrzeugen des Schüler- und Behindertenverkehrs befahren werden. Um Störungen des Linienverkehrs zu vermeiden und einen geordneten Betriebsablauf zu ermöglichen, gilt für alle anderen Fahrzeuge grds. ein Fahrverbot auf dem Busstreifen. Zeigt jedoch ein Zusatzzeichen an, dass Taxen, Fahrräder oder Krankenfahrzeuge den Sonderfahrstreifen benutzen dürfen, kann von diesem Verbot zugunsten der angezeigten Fahrzeugarten abgewichen werden.

Bußgeldkatalog: Vorschriftzeichen (§ 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 1 Abs. 2, 49 StVO; § 24 StVG)

BKat-Nr. Verstoß Bußgeld
147 Verbotswidrige Nutzung eines Bussonderfahrstreifens 15 €
147.1 … mit Behinderung 35 €

Halten und Parken auf einem Busstreifen

Ebenso wie das Befahren einer Busspur ist auch das Halten und Parken auf dieser verboten und wird mit Bußgeldern sanktioniert. Schließlich kann ein solches Verhalten neben Störungen im Linienverkehr auch zum Stau im Straßenverkehr führen. 

Auszug aus dem Bußgeldkatalog (Stand: 1.11.2017): Vorschriftzeichen
(§ 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, 49 StVO; § 24 StVG)

Verstoß Bußgeld
Verbotswidriges Halten oder Parken auf einem Bussonderfahrstreifen 15 €

Auszug aus dem Bußgeldkatalog (Stand: 28.4.2020): Vorschriftzeichen
(§ 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, 49 StVO; § 24 StVG)

BKat-Nr.Verstoß………………………………………..Bußgeld
54.3Halten oder Parken auf einem Bussonderfahrstreifen55 €
54.3.1… mit Behinderung70 €
54.3.2… mit Gefährdung80 €
54.3.3… mit Unfallfolge100 €
54.4.4Parken länger als 3 Stunden auf einem Bussonderfahrstreifen70 €
54.4.4.1… mit Behinderung80 €
54.4.4.2… mit Gefährdung80 €
54.4.4.3… mit Unfallfolge100 €

Häufige Fragen zum Thema Busspur (FAQ)

Eine Busspur darf nur von bestimmten Fahrzeuge wie von Omnibussen des Linienverkehrs und von Fahrzeugen des Schüler- und Behindertenverkehrs befahren werden. Für andere Fahrzeuge gilt grds. ein Fahrverbot, von dem durch Zusatzzeichen zugunsten von Taxen, Fahrrädern oder Krankenfahrzeugen abgewichen werden kann.

Grds. wird jede Form der Nutzung einer Busspur mit einem Bußgeld sanktioniert. Unter einer solchen Nutzung ist zB das Befahren sowie das Halten und Parken auf der Busspur zu verstehen.

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Fachanwalt für Verkehrsrecht
Rechtsanwalt Gregor Samimi
Fachanwalt für Strafrecht, Verkehrsrecht & Versicherungsrecht

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