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Fahrstreifenbegrenzung

Inhaltsverzeichnis

Sie haben verbotswidrig eine Fahrstreifenbegrenzung überfahren oder haben neben diesem mit einem Abstand von weniger als 3 m geparkt und sind dabei verkehrswidrig aufgefallen? Entnehmen Sie dem Bußgeldkatalog, mit welchen Konsequenzen Sie rechnen müssen.

Neben Schildern stellen auch Markierungen auf der Fahrbahn Verkehrszeichen im Sinne der StVO dar. Die als „durchgezogene Linie“ bekannte Fahrstreifenbegrenzung ist eine derartige Markierung auf der Fahrbahn mit verkehrsregelndem Charakter. Als Verkehrszeichen Nr. 295 hat sie die Bedeutung eines Überholverbotes. Das Überfahren einer Fahrstreifenbegrenzung ist verboten; es kann neben Bußgeldern mit Punkten und Fahrverboten sanktioniert werden.

SA Bußgeldrechner Fahrstreifenbegrenzung

Bußgeldrechner Fahrstreifenbegrenzung

Unterschied zur Fahrbahnbegrenzung

Die Fahrstreifenbegrenzung trennt entweder mehrere Fahrstreifen derselben Fahrtrichtung voneinander ab oder grenzt jenen Teil der Fahrbahn ab, der für den Gegenverkehr bestimmt ist. Demgegenüber verdeutlicht die Fahrbahnbegrenzung den Fahrbahnrand. Sie grenzt die Fahrbahn von einem Seitenstreifen oder einem Seitenweg ab.

Wann darf die Fahrstreifenbegrenzung überfahren werden?

In Gefahren- und Ausnahmesituationen darf die Fahrstreifenbegrenzung überfahren werden. Befindet sich hinter der durchgezogenen Linie nicht anders erreichbare Parkplätze oder eine Grundstückszufahrt, so wird das Überfahren der Fahrstreifenbegrenzung nicht sanktioniert.

Keine Ordnungswidrigkeit und die Erlaubnis zum Überfahren der durchgezogenen Linie liegt auch dann vor, wenn eine solche durch das Verkehrszeichen 223.1 ausgeschildert ist. Das Verkehrszeichen erlaubt den Seitenstreifen als drittes Fahrstreifen zu befahren und damit die Fahrstreifenbegrenzung zu überfahren.

fahrstreifenbegrenzung

Überfahren einer Fahrstreifenbegrenzung: Bußgelder, Punkte und Fahrverbot 

Bußgeldkatalog: Überholen (§ 5 Abs. 2, 3, § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 StVG) und Vorschriftzeichen (§ 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 StVG)

BKat-Nr. Verstoß Bußgeld FaP Punkt Fahrvebot
19.1 Verbotswidriges Überfahren der Fahrstreifenbegrenzung, obwohl eine Behinderung des Gegenverkehrs nicht ausgeschlossen war 150 € A 1
19.1.1 … mit Gefährdung 250 € A 2 1 Monat
19.1.2 … mit Unfallfolge 300 € A 2 1 Monat
19.1 Verbotswidriges Überfahren der Fahrstreifenbegrenzung trotz unklarer Verkehrslage 150 € A 1
19.1.1 … mit Gefährdung 250 € A 2 1 Monat
19.1.2 … mit Unfallfolge 300 € A 2 1 Monat
155 Verbotswidriges Überfahren der Fahrstreifenbegrenzung 10 €
155.1 … mit Unfallfolge 35 €
155.3 Verbotswidriges Überfahren der Fahrstreifenbegrenzung beim Wenden 30 €
155.3.1 … mit Gefährdung 35 €

Parken neben einer Fahrstreifenbegrenzung: Bußgelder 

Geringfügige Bußgelder drohen ebenso für den Fall, dass Verkehrsteilnehmer auf bzw. neben der Fahrstreifenbegrenzung Parken, sofern zwischen diesem und dem Fahrzeug ein Abstand von weniger als 3 m verbleibt.

Bußgeldkatalog: Vorschriftzeichen (§ 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 StVG)

BKat-Nr. Verstoß Bußgeld
54 Parken, obwohl zwischen Fahrzeug und Fahrstreifenbegrenzung ein Abstand von weniger als 3 m verblieb 10 €
54.1 … mit Behinderung 15 €
54.2 … länger als 3 Stunden 20 €
54.2.1 … länger als 3 Stunden mit Behinderung 30 €

Probezeit

Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe sollten besonders darauf achten, keine durchgezogene Linie zu überfahren. Das Überfahren einer solchen wird bei Behinderung des Gegenverkehrs oder unklarer Verkehrslage als A-Delikt geahndet. Das bedeutet, dass Fahranfängern neben Sanktionen des Bußgeldkatalogs zusätzlich eine Verlängerung der Probezeit um weitere zwei Jahre und die Teilnahme an einem kostenpflichtigen Aufbauseminar droht.

Häufige Fragen zum Thema (FAQ)

Grenzt eine durchgezogene Linie eine Fahrbahn von einer anderen Fahrbahn ab, so ist das Überfahren dieser Linie verboten.

Die Fahrstreifenbegrenzung darf in Gefahrensituationen, bei Ausschilderung des Verkehrszeichens Nr. 223.1 sowie in den Fällen überfahren werden, in denen Parkplätze oder Grundstückszufahrten nicht anders erreicht werden können.

Die drohenden Bußgelder,  können von 10 bis 300 € variieren. Je nachdem ob eine Gefährdung oder Unfallfolge vorliegt, können 1 bis 2 Punkte sowie ein Fahrverbot von einem Monat anfallen.

Das Parken auf einer durchgezogenen Linie ist verboten. Unter Umständen können Sie neben einer durchgezogenen Linie parken, sofern der Abstand zwischen dieser und Ihrem Fahrzeug nicht weniger als 3 m beträgt.

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Fachanwalt für Verkehrsrecht
Rechtsanwalt Gregor Samimi
Fachanwalt für Strafrecht, Verkehrsrecht & Versicherungsrecht

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