Suche

Handy am Steuer

Inhaltsverzeichnis

Sie haben Ihr Handy am Steuer benutzt und sind in einer Verkehrskontrolle aufgefallen? Entnehmen Sie dem aktuellen Bußgeldkatalog, mit welchen Konsequenzen Sie rechnen müssen.

SA Bußgeldrechner Handy am Steuer

Bußgeldrechner Handy am Steuer

Alle Angaben ohne Gewähr

Umfassendes Handyverbot am Steuer

Wer am Steuer sitzt, muss sich auf das Verkehrsgeschehen konzentrieren, um keine Unfälle zu riskieren. Eine große Ablenkung hiervon kann das Handy bilden, weshalb seine sämtlichen Nutzungsformen am Steuer gem. § 23 StVO verboten sind. Das bedeutet, dass das Handy während der Fahrt in keiner Weise, nicht einmal zum Wegdrücken eines Anrufs in die Hand genommen werden darf. Erst wenn das Auto steht und der Motor aus ist, steht einem die Nutzung eines Handys frei. Das bei Autos eingesetzte Start-Stopp-System genügt dabei nicht. Das Telefonieren über eine Freisprechanlage stellt keinen Verstoß gegen § 23 StVO dar. 

Achtung!
Dies gilt nicht nur für das Handy, sondern für jegliche elektronische Geräte, die der Kommunikation, Information oder Organisation dienen. Diese dürfen ebenso nicht während der Fahrt genutzt werden, wenn der Fahrer sie hierfür aufnimmt oder hält und dabei den Blick bzw. die Aufmerksamkeit vom Verkehrsgeschehen abwendet.

Neben dem Telefonieren über eine Freisprechanlage darf das Handy auch unter der Voraussetzungen, dass es unterwegs nicht angefasst wird, als Navigationsgerät eingesetzt werden. In diesem Fall muss darauf geachtet werden, dass es vor der Fahrt vollständig programmiert und eingestellt ist.

Handy am Steuer, Handy als Navigationsgerät

Bußgelder, Punkte und Fahrverbot bei Handy am Steuer

Bußgeldkatalog: Nutzung eines elektronischen Gerätes (§ 23 Abs. 1a, 49 StVO; § 24 StVG)

BKat-Nr.VerstoßBußgeldFaPPunkt(e)Fahrverbot
246.1Nutzung eines elektronischen Gerätes am Steuer100 €A1
246.2… mit Gefährdung150 €A21 Monat
246.3… mit Unfallfolge200 €A21 Monat

Mit Handy am Steuer geblitzt

Wer aufgrund einer Geschwindigkeitsüberschreitung geblitzt wird und dabei ein Handy in der Hand hält, begeht gleich zwei Ordnungswidrigkeiten. Da zur selben Zeit, am selben Ort und durch eine Person zwei Taten begangen werden, ist von einer Tateinheit die Rede. In einem solchen Fall werden die zwei unterschiedlichen Bußgelder nicht addiert. Vielmehr ist das höhere Bußgeld vollständig und das niedrigere nur zur Hälfte zu bezahlen. Hingegen werden die drohenden Punkte in Flensburg für die beiden Ordnungswidrigkeiten zusammengezählt.

Mit Handy am Steuer in der Probezeit erwischt

Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe und somit Fahranfänger, die sich entweder in der zweijährigen Probezeit befinden oder unter 21 Jahre alt sind, sollten besonders auf das umfassende Handyverbot am Steuer achten. Wer mit einem Handy am Steuer erwischt wird, dem droht eine Verlängerung der Probezeit um weitere zwei Jahre und die Teilnahme an einem kostenpflichtigen Aufbauseminar.

Wie kann ich Einspruch einlegen?

Werden Sie mit dem Handy am Steuer erwischt, erhalten Sie einen Bußgeldbescheid. Sollten Sie mit diesem nicht einverstanden sein, müssen Sie gegen diesen Bescheid innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch bei der Behörde einlegen, die den Bußgeldbescheid erlassen hat. Bevor Sie jedoch Einspruch einlegen, sollten Sie durch einen Rechtsanwalt prüfen lassen, ob der Bußgeldbescheid rechtswidrig ist. Rufen Sie uns an und lassen Sie sich beraten!

Häufige Fragen zum Thema Handy am Steuer (FAQ)

Das Handy darf während einer Fahrt zum Telefonieren über die Freisprechanlage und als Navigationsgerät eingesetzt werden. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass es unterwegs nicht angefasst wird.

Abhängig davon, ob eine Gefährdung bzw. Sachbeschädigung (nicht) vorliegt, drohen Bußgelder bis 200 €, 1 bis 2 Punkte in Flensburg sowie 1 Monat Fahrverbot.

Neben den Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog drohen bei einem Verstoß gegen das Handyverbot in der Probezeit stets eine Verlängerung der Probezeit um weitere zwei Jahre sowie ein Aufbauseminar (sog. A-Verstoß). 

Hilfe vom Rechtsanwalt bei Verkehrsunfall, Bußgeldverfahren & mehr

Schildern Sie uns schnell und ohne Kostenrisiko Ihr Anliegen! Rufen Sie uns unter der Telefonnummer 0308860303 an oder kontaktieren Sie unser Serviceteam über das Kontaktformular. 
Wir melden uns dann bei Ihnen zurück und teilen Ihnen mit, ob und wie wir Sie unterstützen können.

Fachanwalt für Verkehrsrecht
Rechtsanwalt Gregor Samimi
Fachanwalt für Strafrecht, Verkehrsrecht & Versicherungsrecht

Das könnte Sie auch interessieren:

Fußgängerüberweg

Sie haben sich an einem Fußgängerüberweg verbotswidrig verhalten oder haben in dessen Nähe geparkt oder gehalten und sind dabei verkehrswidrig aufgefallen? Entnehmen Sie dem aktuellen

Weiterlesen »

Fahrstreifenbegrenzung

Sie haben verbotswidrig eine Fahrstreifenbegrenzung überfahren oder haben neben diesem mit einem Abstand von weniger als 3 m geparkt und sind dabei verkehrswidrig aufgefallen? Entnehmen

Weiterlesen »
Busspur, Streifen, Straße

Busspur

Sie haben mit ihrem Fahrzeug verkehrswidrig eine Busspur befahren und sind dabei aufgefallen? Entnehmen Sie dem aktuellen Bußgeldkatalog, mit welchen Konsequenzen Sie rechnen müssen.  Mit

Weiterlesen »

Wie hilfreich war dieser Beitrag?

Klicke auf die Sterne um zu bewerten!

Durchschnittliche Bewertung 0 / 5. Anzahl Bewertungen: 0

Bisher keine Bewertungen! Sei der/die Erste, der diesen Beitrag bewertet.

Kommentare