Sie haben mit abgefahrenen Reifen am Verkehrsgeschehen teilgenommen oder haben im Winter Ihre Winterreifen nicht eingesetzt und sind verkehrswidrig aufgefallen? Entnehmen Sie dem aktuellen Bußgeldkatalog, mit welchen Konsequenzen Sie rechnen müssen.
Wer als Fahrer im Straßenverkehr unterwegs ist, muss nicht nur auf seine Fahrweise achten. Vielmehr darf er am Verkehrsgeschehen erst dann teilnehmen, wenn das Auto verkehrssicher ist. Dabei stellen die Reifen eines Fahrzeuges – als Bindeglied zwischen dem Auto und der Straße – einen wichtigen Faktor für die Gewährleistung der Verkehrssicherheit dar.
Verstoß gegen Winterreifenpflicht – Bußgelder und Punkte
Im Winter gilt in Deutschland eine situative Winterreifenpflicht. Sobald die Witterungs- bzw. Straßenverhältnisse es erfordern (Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte), ist der Wechsel von Sommer- zu Winterreifen bei mehrspurigen Fahrzeugen obligatorisch. Eine Ausnahme gilt jedoch für Ganzjahresreifen; diese müssen nicht gewechselt werden. Verstoßen Sie gegen diese Winterreifenpflicht, drohen Ihnen Bußgelder und Punkte.
Auszug aus dem Bußgeldkatalog: Straßenbenutzung durch Fahrzeuge
(§ 2 Abs. 3a, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG)
BKat-Nr. | Verstoß | Bußgeld | FaP | Punkt |
5a | Fahren ohne vorgeschriebene Reifen für winterliche Wetterverhältnisse | 60 € | B | 1 |
5a.1 | … mit Behinderung | 80 € | B | 1 |
5a.1 | … mit Gefährdung | 100 € | B | 1 |
5a.1 | … mit Unfallfolge | 120 € | B | 1 |
Anforderungen an die Profiltiefe eines Reifens
Um die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten gilt gem. § 36 Abs. 3 S. 4 StVO eine gesetzliche Mindestprofiltiefe von 1,6 mm für Pkw- und Motorradreifen. Sobald Ihre Reifen diese Mindestprofiltiefe unterschreiten, dürfen Sie mit ihnen nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen. Die Reifen gelten sodann als nicht mehr verkehrssicher.
Die Mindestprofilgrenze von 1,6 mm bietet jedoch nur einen Rest an Sicherheit; daher sollte das Profil bei Sommerreifen mind. 3 mm und bei Winter- oder Ganzjahresreifen mind. 4 mm betragen, um ein sicheres Fahren im Straßenverkehr zu gewährleisten.
Profiltiefe mit 1-Euro-Münze messen
Um die Profiltiefe Ihres Autoreifens zu messen, können Sie eine 1-Euro-Münze verwenden. Halten Sie dazu die Münze in das Profil in der Mitte des Reifenprofils. Die 1-Euro-Münze hat einen goldenen Rand, der 3 mm breit ist. Ragt der goldene Rand der 1-Euro-Münze über das Profil des Reifens hinaus oder wird er gerade so bedeckt, wird die empfohlene Mindestprofiltiefe von 4 mm unterschritten.

Fahren mit abgefahrenen Reifen – Bußgelder und Punkte
Die Reifen eines Fahrzeugs sind abgefahren, wenn sie entweder gegen die Mindestprofiltiefe von 1,6 mm verstoßen oder keine ausreichenden Profilrillen oder Einschnitte haben.
Auszug aus dem Bußgeldkatalog: Verantwortung für den Betrieb der Fahrzeuge
(§ 31, § 36, § 69a StVZO; § 24 StVG)
BKat-Nr. | Verstoß | Bußgeld | FaP | Punkt |
212 | Führen des Fahrzeuges, obwohl dessen Reifen keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe bzw. keine ausreichenden Profilrillen oder Einschnitte besaß | 60 € | B | 1 |
212 | … mit Gefährdung | 75 € | B | 1 |
212 | … mit Unfallfolge | 90 € | B | 1 |
212 | Führen des Fahrzeuges als Halter, obwohl dessen Reifen keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe bzw. keine ausreichenden Profilrillen oder Einschnitte besaß | 75 € | B | 1 |
212 | … mit Gefährdung | 90 € | B | 1 |
212 | … mit Unfallfolge | 110 € | B | 1 |
Führen eines Fahrzeuges trotz mit Spikes ausgestatteter Reifen | 50 € | – | – | |
213 | Zulassen der Inbetriebnahme eines Fahrzeuges, obwohl dessen Reifen keine vorschriftsgemäße Profilrillen oder Einschnitte oder keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe besaß | 75 € | B | 1 |
213a | Zulassen der Inbetriebnahme eines Fahrzeuges bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte ohne die vorgeschriebenen Reifen für winterliche Wetterverhältnisse | 75 € | B | 1 |
214.2 | Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit aufgrund von Führen des Fahrzeuges mit mangelhaften Reifen | 90 € | B | 1 |
214.2 | … als Halter | 135 € | B | 1 |
Zulassen der Inbetriebnahme eines Fahrzeuges trotz mangelhafter oder mit Spikes ausgestatteter Reifen | 75 € | – | – |
Häufige Fragen zum Thema Reifen (FAQ)
Die gesetzliche Mindestprofiltiefe beträgt 1,6 mm. Unterschreiten Ihre Reifen diese Tiefe, dürfen Sie aus Sicherheitsgründen mit Ihrem Fahrzeug nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen.
Reifen gelten als abgefahren, wenn sie zum einen die Mindestprofiltiefe von 1,6 mm unterschreiten und zum anderen keine ausreichenden Profilrillen oder Einschnitte haben.
Nehmen Sie mit abgefahrenen Reifen am Verkehrsgeschehen teil, reichen – je nach Vorliegen einer Gefährdung oder eines Unfalls – die Bußgelder von 60 bis 90 €. In jedem Fall droht 1 Punkt in Flensburg.
Schildern Sie uns schnell und ohne Kostenrisiko Ihr Anliegen! Rufen Sie uns unter der Telefonnummer 0308860303 an oder kontaktieren Sie unser Serviceteam über das Kontaktformular.
Wir melden uns dann bei Ihnen zurück und teilen Ihnen mit, ob und wie wir Sie unterstützen können.

Fachanwalt für Strafrecht, Verkehrsrecht & Versicherungsrecht
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