Sie haben eine rote Ampel überfahren (sog. Rotlichtverstoß) und wurden dabei geblitzt? Entnehmen Sie dem aktuellen Bußgeldkatalog, mit welchen Konsequenzen Sie rechnen müssen.
Das Überfahren einer roten Ampel stellt eine schwerwiegende Ordnungswidrigkeit dar. Denn Ampeln regulieren den Verkehr an viel befahrenen Straßen und Kreuzungen, sodass eine Missachtung der Ampelsignale durchaus das Unfallrisiko erheblich erhöhen kann. Nicht selten werden die Signale einer Ampel missachtet und es kommt zum sog. „Rotlichtverstoß”. Ein solcher Verstoß liegt vor, wenn ein Verkehrsteilnehmer trotz roten Ampelsignals in den von der Ampel geschützten Bereich eindringt. Der geschützte Bereich (Gefahrenbereich) ist der gesamte Bereich hinter der Ampelanlage.
Einfacher und qualifizierter Rotlichtverstoß
Beim Überfahren einer roten Ampel wird zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Rotlichtverstoß unterschieden. Während bei einem Einfachen die Ampel beim Überfahren erst bis zu einer Sekunde rot ist, hält die Rotphase bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß bereits länger als eine Sekunde an. Die Gefährdung ist beim Überfahren einer Ampel, die länger als eine Sekunde rot ist, insgesamt größer. Deshalb fallen die Sanktionen für einen qualifizierten Rotlichtverstoß strenger aus als für einen einfachen.
Bußgelder, Punkte und Fahrverbot
Bußgeldkatalog: Wechsel- und Dauerlichtzeichen (§ 37, § 49 StVO; § 24 StVG)
BKat-Nr. | Verstoß | Bußgeld | FaP | Punkt(e) | Fahrverbot |
132 | Einfacher Rotlichtverstoß | 90 € | A | 1 | – |
132.1 | … mit Gefährdung | 200 € | A | 2 | 1 Monat |
132.2 | … mit Unfallfolge | 240 € | A | 2 | 1 Monat |
132.3 | Qualifizierter Rotlichtverstoß | 200 € | A | 2 | 1 Monat |
132.3.1 | … mit Gefährdung | 320 € | A | 2 | 1 Monat |
132.3.2 | … mit Unfallfolge | 360 € | A | 2 | 1 Monat |
Abbiegen nach rechts bei rotem Lichtzeichen und Grünpfeil | |||||
133.1 | Verstoß gegen Wartepflicht vor dem Abbiegen | 70 € | A | 1 | – |
133.2 | … mit Gefährdung | 100 € | A | 1 | – |
133.2 | … mit Unfallfolge | 120 € | A | 1 | – |
133.3.1 | … mit Behinderung des freigegebenen Fußgänger- oder Radverkehrs | 100 € | A | 1 | – |
133.3.2 | … mit Gefährdung des freigegebenen Fußgänger- oder Radverkehrs | 150 € | A | 1 | – |
Rotlichtverstoß als Straftat
Ein qualifizierter Rotlichtverstoß kann im Einzelfall als Straftat bewertet werden, wenn sie eine Gefährdung des Straßenverkehrs iSd § 315c StGB begründet. Findet eine derartige Bewertung statt, kann die Strafe in einer Geldstrafe wie auch in einer Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren liegen.

Es werden 2 oder 3 Punkte im Fahrregister eingetragen. Schließlich kann dem Betroffenen ein Fahrverbot von bis zu 6 Monaten erhängt oder sein Führerschein entzogen werden.
Rotlichtverstoß bei Fußgängern und Radfahrern
Neben Autofahrern können auch Fußgänger und Radfahrer für das Überqueren einer Straße trotz eines roten Ampelzeichens mit Bußgeldern und Punkten in Flensburg bestraft werden. Während Fußgänger pauschal mit einem Bußgeld von 10 Euro beim Überqueren einer roten Ampel belangt werden, hängt die Höhe des Bußgeldes bei Radfahrern von der Schwere des Vergehens ab.
Bußgeldkatalog: Wechsel- und Dauerlichtzeichen (§ 37, § 49 StVO; § 24 StVG)
BKat-Nr. | Verstoß | Bußgeld | FaP | Punkt |
132a | Einfacher Rotlichtverstoß | 60 € | A | 1 |
132a.1 | … mit Gefährdung | 100 € | A | 1 |
132a.2 | … mit Unfallfolge | 120 € | A | 1 |
132a.3 | Qualifizierter Rotlichtverstoß | 100€ | A | 1 |
132a.3.1 | … mit Gefährdung | 160 € | A | 1 |
132a.3.2 | … mit Unfallfolge | 180 € | A | 1 |
Probezeit
Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe und somit Fahranfänger, die sich entweder in der zweijährigen Probezeit befinden oder unter 21 Jahre alt sind, sollten besonders darauf achten, keine rote Ampel zu überfahren. Das Überfahren einer roten Ampel wird als A-Delikt geahndet. Das bedeutet, dass Fahranfängern in einem solchen Fall neben dem verhängten Bußgeld zusätzlich eine Verlängerung der Probezeit um weitere zwei Jahre und die Teilnahme an einem kostenpflichtigen Aufbauseminar droht.
Häufige Fragen zum Thema (FAQ)
Ein einfacher Rotlichtverstoß ist gegeben, wenn die Rotphase beim Überfahren der Ampel kürzer als eine Sekunde ist.
Ein qualifizierter Rotlichtverstoß liegt vor, wenn beim Überfahren der Ampel die Rotphase länger als eine Sekunde ist.
Bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß müssen Sie mit mindestens 200 € Bußgeld, 2 Punkten in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot gerechnet werden.
Unabhängig davon, ob ein einfacher oder ein qualifizierter Verstoß vorliegt, ist bei Überfahren einer roten Ampel stets ein A-Verstoß gegeben. Demnach müssen Fahranfänger mit einer Verlängerung der Probezeit um weitere zwei Jahre sowie einem kostenpflichtigen Aufbauseminar rechnen.
Ein qualifizierter Rotlichtverstoß kann im Einzelfall als Straftat bewertet werden, wenn er eine Gefährdung des Straßenverkehrs iSd § 315c StGB begründet.
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Fachanwalt für Strafrecht, Verkehrsrecht & Versicherungsrecht
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