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Sicherheitsabstand

Inhaltsverzeichnis

Sie haben den Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug bzw. den Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern nicht eingehalten und wurden geblitzt? Entnehmen Sie dem geltenden Bußgeldkatalog, mit welchen Konsequenzen Sie rechnen müssen.

Neben der Geschwindigkeitsüberschreitung stellen Abstandsverstöße eine der häufigsten Unfallursachen dar. Nicht verwunderlich ist es daher, dass bei einem solchen Verstoß neben hohen Bußgeldern und Punkten in Flensburg sogar ein Fahrverbot drohen kann.

SA Bußgeldrechner Abstandsverstoß

Bußgeldrechner Abstandsverstoß

Alle Angaben ohne Gewähr

Sicherheitsabstand berechnen – Faustformel

Viele Verkehrsunfälle lassen sich dadurch verhindern, dass ausreichend Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug eingehalten wird. Gem. § 4 StVO muss dieser Sicherheitsabstand so groß sein, dass der Fahrer das eigene Auto auch dann gefahrlos anhalten kann, wenn der Vordermann unerwartet bremst. Wie hoch der Abstand im Einzelnen auszufallen hat, hängt von der Fahrgeschwindigkeit sowie den Verkehrsverhältnissen ab. In der Praxis hat sich folgende Faustregel durchgesetzt: Der Sicherheitsabstand sollte mindestens der Hälfte des Tachowertes in Metern entsprechen.

Beispiel:
Bei 50 km/h ist ein Sicherheitsabstand von 25 m und bei 130 km/h ein Sicherheitsabstand von 65 m zum vorausfahrenden Fahrzeug einzuhalten. 

Als Orientierung für den richtigen Sicherheitsabstand können außerhalb geschlossener Ortschaften und auf Autobahnen die Leitpfosten am Straßenrand dienen. Sie stehen in der Regel 50 m auseinander und stellen somit einen guten Orientierungspunkt dar.

Bußgelder, Punkte und Fahrverbot bei Unterschreiten des Sicherheitsabstandes

Auszug aus dem Bußgeldkatalog: Sicherheitsabstand (§ 4 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG)

BKat-Nr.Abstandsverstoß…………………………………….Bußgeld   FaPPunkt(e) Fahrverbot
12.1…….Bei einer Geschwindigkeit bis zu 80 km/h25 €
12.2… mit Gefährdung30 €
12.3… mit Unfallfolge35 €
 Bei einer Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h
12.5.1weniger als 5/10 des halben Tachowerts75 €A1
12.5.2weniger als 4/10 des halben Tachowerts100 €A1
12.5.3weniger als 3/10 des halben Tachowerts160 €A1
12.5.4weniger als 2/10 des halben Tachowerts240 €A1
12.5.5weniger als 1/10 des halben Tachowerts320 €A1
 Bei einer Geschwindigkeit von mehr als 100 km/h
12.6.1weniger als 5/10 des halben Tachowerts75 €A1
12.6.2weniger als 4/10 des halben Tachowerts100 €A1
12.6.3weniger als 3/10 des halben Tachowerts160 €A21
12.6.4weniger als 2/10 des halben Tachowerts240 €A22
12.6.5weniger als 1/10 des halben Tachowerts320 €A23
 Bei einer Geschwindigkeit von mehr als 130 km/h
12.7.1weniger als 5/10 des halben Tachowerts100 €A1
12.7.2weniger als 4/10 des halben Tachowerts180 €A1
12.7.3weniger als 3/10 des halben Tachowerts240 €A21
12.7.4weniger als 2/10 des halben Tachowerts320 €A22
12.7.5weniger als 1/10 des halben Tachowerts400 €A23

Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern (Radfahrern) innerorts und außerorts

Nicht nur zum vorausfahrenden Fahrzeug muss ein Abstand sichergestellt werden; auch ein Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern auf anderen Fahrspuren ist notwendig. In der Regel sollte beim Überholen von Lkw oder Pkw 1 m, bei Motorrädern 1,5 m, bei Fußgängern, Radfahrern oder Elektrokleinstfahrzeugen (zB E-Scooter) innerorts mindestens 1,5 m und außerorts mindestens 2 m eingehalten werden. Ebenfalls bei zu wartenden Schul- oder Linienbussen ist ein Seitenabstand von 2 m angebracht.

Sicherheitsabstand, Fahrrad, Dooring

Bußgelder und Punkte bei Unterschreiten des Seitenabstandes

Bußgeldkatalog: Seitenabstand (§ 5 Abs. 4 bzw. § 3 Abs. 2a, 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG)

BKat-Nr.AbstandsverstoßBußgeldFaPPunkt
23Zu geringer Seitenabstand beim Überholen30 €
23.1… mit Sachbeschädigung35 €
10… mit Gefährdung eines Kindes, Hilfebedürftigen oder älteren Menschen80 €A1
10… mit Schädigung eines Kindes, Hilfebedürftigen oder älteren Menschen100 €A1

Abstandsunterschreitung in der Probezeit

Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe und somit Fahranfänger, die sich entweder in der zweijährigen Probezeit befinden oder unter 21 Jahre alt sind, sollten besonders darauf achten, den Sicherheitsabstand nicht zu überschreiten. Wer mit über 80 km/h unterwegs ist und den vorgesehenen Abstand nicht einhält, dem droht neben den Sanktionen des Bußgeldkatalogs eine Verlängerung der Probezeit um weitere zwei Jahre und die Teilnahme an einem kostenpflichtigen Aufbauseminar. 

Häufige Fragen zum Thema Sicherheitsabstand (FAQ)

Gem. § 5 Abs. 4 S. 3 StVO beträgt beim Überholen mit Kraftfahrzeugen von Fußgängern, Radfahrern und Elektrokleinstfahrzeugfahrern der ausreichende Seitenabstand innerorts mind. 1,5 m und außerorts 2 m. 

Wie hoch der Abstand auszufallen hat, hängt von der Fahrgeschwindigkeit und den Verkehrsverhältnissen ab. Als Faustregel hat sich durchgesetzt, dass der Sicherheitsabstand mindestens der Hälfte des Tachowerts in Metern entsprechen muss.

Die Konsequenzen eines Abstandsverstoßes reichen von Bußgeldern und Punkten bis hin zu Fahrverboten.

Bereits ab 80 km/h ist bei einer Abstandsunterschreitung in der Probezeit ein A-Verstoß gegeben, sodass neben den Sanktionen des Bußgeldkatalogs die Verlängerung der Probezeit um weitere zwei Jahre sowie ein kostenpflichtiges Aufbauseminar drohen. 

Hilfe vom Rechtsanwalt bei Verkehrsunfall, Bußgeldverfahren & mehr

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Fachanwalt für Verkehrsrecht
Rechtsanwalt Gregor Samimi
Fachanwalt für Strafrecht, Verkehrsrecht & Versicherungsrecht

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