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Sie haben einen fehlerhaften Überholvorgang ausgeführt und sind dabei verkehrswidrig aufgefallen? Entnehmen Sie dem aktuellen Bußgeldkatalog, mit welchen Konsequenzen Sie beim falschen Überholen rechnen müssen.

SA Bußgeldrechner Überholen

Bußgeldrechner Überholen

Alle Angaben ohne Gewähr

Grundsatz: „Es ist links zu überholen“

Gem. § 5 Abs. 1 StVO ist links zu überholen. Um keine Gefährdung für den Straßenverkehr darzustellen, ist ein ordnungsgemäßer Überholvorgang an verschiedene Bedingungen geknüpft. Zum einen muss der Überholende sicherstellen, dass während des Überholvorgangs jegliche Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist. Zum anderen darf nur derjenige überholen, der mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt.

Demnach überholt auch derjenige (meist) verbotenerweise rechts, der sich zwar an das Rechtsfahrgebot hält, jedoch schneller als die Fahrzeuge der linken Spur fährt.

Rechts Überholen – innerorts

Grundsätzlich darf auch innerhalb geschlossener Ortschaften nicht rechts überholt werden. Von diesem Grundsatz gibt es jedoch einige Ausnahmen:

 》Sind in einer Ortschaft mehrere Fahrstreifen in eine Richtung vorhanden, darf dieser frei gewählt und somit auch auf der rechten Spur schneller gefahren werden. Dies gilt gem. § 7 Abs. 3 StVO jedoch nur für Autos mit einem zulässigen Höchstgewicht von 3,5 Tonnen.
》Gem. § 5 Abs. 7 StVO darf auch rechts überholt werden, wenn sich das vorausfahrende Fahrzeug zum Linksabbiegen einordnet.
》Gem. § 5 Abs. 7 StVO müssen Schienenfahrzeuge in der Regel rechts überholt werden.

Rechts Überholen – außerorts

Der Grundsatz des Linksüberholens muss außerhalb geschlossener Ortschaften streng beachtet werden. Daher darf nur in wenigen Ausnahmefällen rechts überholt werden:

》Gem. § 7 Abs. 2 StVO darf ausnahmsweise bei dichtem Verkehr rechts überholt werden, wenn sich langsame Fahrzeugschlangen gebildet haben. Eine Fahrzeugschlange bewegt sich langsam, wenn sie nicht schneller als 60 km/h fährt. Rechts darf sodann mit höchstens 20 km/h überholt werden.
》Um eine ordnungsgemäße Einordnung in den Verkehr zu gewährleisten, darf auf einem Beschleunigungsstreifen – und somit rechts – schneller gefahren werden.

Überholverbote und ihre Verkehrszeichen

Nicht überall ist ein Überholvorgang zulässig. Sowohl an Fußgängerüberwegen als auch an unübersichtlichen Straßenstellen gilt ein allgemeines Überholverbot. Gleiches gilt für Linien- und Schulbusse an Haltestellen mit eingeschalteter Warnblinkanlage. Durch die StVO-Novelle kann nunmehr auch durch das Verkehrszeichen 277.1 das Überholen von einspurigen Fahrzeugen verboten sein.

Überholen, Verbot für Kfz

Verkehrzeichen 276
Überholverbot für Kraftfahrzeuge aller Art

Überholen, Verbot für Kfz über 3,5 t

Verkehrszeichen 277
Überholverbot für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t

Überholen, Verbot von einspurigen Fahrzeugen

Verkehrszeichen 277.1
Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen für mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder

Bußgelder, Punkte und Fahrverbot bei einem Überholverstoß

Auszug aus dem Bußgeldkatalog: Überholen (§ 5, § 49 StVO; § 24 StVG)

BKat-Nr. Verstoß………………………………………………… Bußgeld FaP Punkt(e) Fahrverbot
16 Verbotswidriges Rechtsüberholen innerorts 30 €
16.1 … mit Sachbeschädigung 35 €
17 Verbotswidriges Rechtsüberholen außerorts 100 € A 1
18 Überholen mit keiner wesentlich höheren Geschwindigkeit als der zu Überholende 80 € A 1
19 Überholen bei unklarer Verkehrslage 100 € A 1
19.1 … trotz Überholverbot 150 € A 1
19.1.1 … trotz Überholverbot mit Gefährdung 250 € A 2 1 Monat
19.1.2 … trotz Überholverbot mit Sachbeschädigung 300 € A 2 1 Monat
22 Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs 80 € A 1
23 Zu geringer Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern beim Überholen 30 €
23.1 … mit Sachbeschädigung 35 €
24 Kein baldiges Einordnen nach rechts nach dem Überholen 10 €
25 Behinderung des Überholten beim Wiedereinordnen 20 €
26 Erhöhung der Geschwindigkeit beim Überholtwerden 30 €

Verkehrswidriger Überholvorgang während der Probezeit

Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe und somit Fahranfänger, die sich entweder in der zweijährigen Probezeit befinden oder unter 21 Jahre alt sind, sollten besonders darauf achten, verkehrsgemäß zu überholen. Ein falscher Überholvorgang wird als A-Delikt geahndet. Das bedeutet, dass Fahranfängern in einem solchen Fall neben dem verhängten Bußgeld zusätzlich eine Verlängerung der Probezeit um weitere zwei Jahre und die Teilnahme an einem kostenpflichtigen Aufbauseminar droht.

Häufige Fragen zum Thema Überholen (FAQ)

Beim Überholen sollten Sie mind. 20 km/h schneller fahren als das vorausfahrende Fahrzeug. Beachten Sie jedoch, dass sie beim Überholvorgang die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht überschreiten dürfen.

Grundsätzlich ist links zu überholen. Die StVO regelt jedoch Ausnahmen (zB Beschleunigungsstreifen), in denen das Links-Überholen erlaubt ist.

Überholen Sie das Fahrzeug vor Ihnen nicht auf eine vorschriftsgemäße Art und Weise, müssen Sie mit Bußgeldern von 10 bis 300 €, Punkten in Flensburg sowie in besonders gefährdungsreichen Situationen mit einem Fahrverbot rechnen. 

Je nach der Schwere des Verstoßes kann bei einem falschen Überholvorgang neben den Sanktionen des Bußgeldkatalogs auch ein A-Verstoß vorliegen, der eine Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre sowie ein kostenpflichtiges Aufbauseminar nach sich zieht.

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Fachanwalt für Verkehrsrecht
Rechtsanwalt Gregor Samimi
Fachanwalt für Strafrecht, Verkehrsrecht & Versicherungsrecht

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