Sie haben die zulässige Gesamtmasse Ihres Fahrzeuges durch Zuladung überschritten (Überladung) oder haben eine vorgeschriebene Ladungssicherung nicht beachtet und sind dabei verkehrswidrig aufgefallen? Entnehmen Sie dem aktuellen Bußgeldkatalog, mit welchen Konsequenzen Sie rechnen müssen.
Allgemeine Vorschriften zur Ladung eines Kfz
Die StVO sieht genaue Vorschriften zur Beladung von Kfz vor. Solange die geltenden Regeln berücksichtigt werden, lässt sie Transporte mit überstehender Ladung zu:
》Das Fahrzeug und die Ladung zusammen dürfen nicht höher als 4 m sein.
》Das Fahrzeug und die Ladung zusammen dürfen nicht breiter als 2,55 m sein.
》Das Fahrzeug samt seiner Ladung darf eine Länge von 20,75 m nicht überschreiten.
》Ist das Fahrzeug nicht höher als 2,5 m, darf die Ladung nicht nach vorne hinausragen.
》Der Ladungsüberstand darf nach vorne bis zur 0,5 m über das Fahrzeug hinausragen.
》Die Ladung darf nach hinten bis zu 1,5 m hinausragen.
Überladung eines Pkw, Wohnmobils oder Anhängers – Bußgelder und Punkte
Zu einer Überladung kommt es, wenn das Leergewicht zuzüglich der Zuladung die zulässige Gesamtmasse des Fahrzeuges übersteigt. Letztere ist den entsprechenden Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Wird durch die Zuladung dieses Gewicht überschritten, so fallen prozentual zur Höhe der Überladung Bußgelder und Punkte in Flensburg an.
Wird ein Fahrer eines Fahrzeug mit dem Verdacht einer Überladung angehalten, muss er die nächste Wiegestation anfahren, um dort das Gewicht des Fahrzeugs feststellen zu lassen. Wird dabei das Vorliegen einer Überladung bestätigt, darf die Weiterfahrt in der Regel erst nach Beseitigung der Überladung erfolgen. Eine derartige Situation kann auf der Autobahn immense logistische Probleme aufwerfen.
Auszug aus dem Bußgeldkatalog: Überladung
BKat-Nr. | Verstoß | Bußgeld | FaP | Punkt |
Überladung eines Pkw oder anderen Kfz bis 7,5 t zGG | ||||
199.2.1 | … um mehr als 5 % | 10 € | – | – |
199.2.2 | … um mehr als 10 % | 30 € | – | – |
199.2.3 | … um mehr als 15 % | 35 € | – | – |
199.2.4 | … um mehr als 20 % | 95 € | B | 1 |
199.2.5 | … um mehr als 25 % | 140 € | B | 1 |
199.2.6 | … um mehr als 30 % | 235 € | B | 1 |
Überladung eines Anhängers bis 2 t zGG | ||||
199.2.1 | … um mehr als 5 % | 10 € | – | – |
199.2.2 | … um mehr als 10 % | 30 € | – | – |
199.2.3 | … um mehr als 15 % | 35 € | – | – |
199.2.4 | … um mehr als 20 % | 95 € | B | 1 |
199.2.5 | … um mehr als 25 % | 140 € | B | 1 |
199.2.6 | … um mehr als 30 % | 235 € | B | 1 |
Überladung eines Kfz über 7,5 t | ||||
199.1.1 | … um mehr als 5 % | 35 € | – | – |
199.1.2 | … um mehr als 10 % | 140 € | B | 1 |
199.1.3 | … um mehr als 15 % | 235 € | B | 1 |
199.1.4 | … um mehr als 20 % | 285 € | B | 1 |
199.1.5 | … um mehr als 25 % | 380 € | B | 1 |
199.1.6 | … um mehr als 30 % | 425 € | B | 1 |
Verstoß gegen Ladungssicherung – Bußgelder und Punkte
Neben der Ladung selbst ist auch der Ladungssicherung ein besonderes Augenmerk zu legen. Fahrer eines Fahrzeuges müssen nämlich nicht nur die Überladung verhindern, sondern vielmehr auch die Ladung sichern. Eine solche Ladungssicherung ist besonders wichtig, um zu vermeiden, dass Objekte aufgrund einer fehlerhaften Ladungssicherung auf der Straße landen; denn sie stellen eine erhöhte Gefährlichkeit für den Straßenverkehr dar und führen nicht selten zu Unfällen.
Gem. § 22 Abs. 1 StVO ist die Ladung einschließlich ihrer Geräte zur Ladungssicherung und Ladungseinrichtung so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei einer Vollbremsung oder plötzlichen Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen.
Auszug aus dem Bußgeldkatalog: Ladung (§ 22, § 49 StVO; § 24 StVG) und sonstige Pflichten von Fahrzeugführenden (§ 23, § 49 StVO; § 24 StVG)
BKat-Nr. | Verstoß | Bußgeld | FaP | Punkt |
102.2 | Kein verkehrssicheres Verstauen der Ladung | 35 € | – | – |
102.2.1 | … mit Gefährdung | 60 € | B | 1 |
102.2.1 | … mit Unfallfolge | 75 € | B | 1 |
103 | Keine Sicherung der Ladung gegen vermeidbaren Lärm | 10 € | – | – |
104 | Beförderung der Ladung trotz einer Höhe von mehr als 4,2 m | 60 € | B | 1 |
105 | Beförderung der Ladung trotz einer unzulässigen Höhe oder Breite sowie bei einer Länge von mehr als 20,75 m | 20 € | – | – |
105 | Beförderung der Ladung trotz ihres unzulässigen Nachvorne- oder Nachhintenragens | 20 € | – | – |
106 | Beförderung der Ladung ohne Anbringen der vorgeschriebenen Sicherungsmittel | 25 € | – | – |
108 | Leiden der Verkehrssicherheit infolge fehlender vorschriftsgemäßer Ladung | 80 € | B | 1 |
108 | … mit Unfallfolge | 120 € | B | 1 |
Verstoß gegen allgemeine Ladungsvorschrift auf der Autobahn oder Kraftfahrstraße – Bußgelder und Punkte
Erfolgt der Verstoß gegen eine Ladungsvorschrift auf Autobahnen oder Kraftfahrstaßen, so drohen in der Regel härtere Bußgelder. Dieser Umstand ist jedoch aufgrund der allgemein erhöhten Gefahr, die von derartigen, mit einer hohen Geschwindigkeit befahrenen Straßen ausgehen, nicht verwunderlich.
Auszug aus dem Bußgeldkatalog: Autobahnen und Kraftfahrstraßen
(§ 18 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG)
BKat-Nr. | Verstoß | Bußgeld | FaP | Punkt |
78 | Befahren trotz Überschreiten der zulässigen Breite von 2,55 m oder der zulässigen Höhe von 4 m | 20 € | – | – |
79 | Befahren trotz Überschreiten der Höhe von 4,2 m | 70 € | B | 1 |
– | Auslösen der automatischen Höhenkontrolle und Vollsperrung der Fahrtrichtung infolge von Befahren mit einer Ladung höher als 4 m | 240 € | – | – |
– | Auslösen der automatischen Höhenkontrolle und Vollsperrung der Fahrtrichtung infolge von Befahren mit einer Ladung, die nicht jederzeit weniger als 4 m betrug | 160 € | – | – |
Häufige Fragen zum Thema Überladung und Ladungssicherung (FAQ)
Ein Fahrzeug ist überladen, wenn das Leergewicht des Fahrzeugs zuzüglich der Zuladung das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs überschreitet. Das zulässige Gesamtgewicht ist den entsprechenden Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
Überschreiten sie das zulässige Gesamtgewicht Ihres Fahrzeuges bereits um 5 %, drohen Ihnen Bußgelder. Je höher die prozentuale Überladung ist, desto höher fallen die Bußgelder.
Bei einem PKW oder anderen Kfz bis 7,5 t drohen Ihnen Punkte bei einer Überladung um mehr als 20 %. Bei einem Kfz über 7,5 t kommt ein Punkt bereits bei einer Überladung um mehr als 10 % in Betracht.
Unter der Voraussetzung, dass Sie Ihre Ladung sichern, dürfen Ladungen nach vorne bis 0,5 m und nach hinten bis zu 1,5 m über das Fahrzeug hinausragen. Dies gilt nicht, wenn Ihr Fahrzeug nicht höher als 2,5 m ist.
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Fachanwalt für Strafrecht, Verkehrsrecht & Versicherungsrecht
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