Sie waren in einen Unfall verwickelt und haben die erforderlichen Notfallmaßnahmen nicht eingeleitet? Entnehmen Sie dem aktuellen Bußgeldkatalog, mit welchen Konsequenzen Sie rechnen müssen.
Verkehrsunfall – Was ist zu tun?
Im Durchschnitt kommt es alle 15 Sekunden zu einem Verkehrsunfall. Die Verwicklung in einen Unfall stellt für die Beteiligten einen großen Schock dar. Aus diesem Grund kann die Einleitung der erforderlichen Notfallmaßnahmen zur Abwendung weiterer Schäden eine Herausforderung für den Einzelnen darstellen.

So verhalten Sie sich nach einem Verkehrsunfall richtig:
1. Sichern Sie die Unfallstelle ab.
Schalten Sie die Warnblinkanlage an, ziehen Sie sich Ihre Warnweste über und stellen Sie das Warndreieck gut sichtbar und im vorgesehenen Abstand zum Fahrzeug auf (innerorts 50 m, außerorts 100 m, Autobahn: 150 bis 400 m). Ist das Fahrzeug nur geringfügig beschädigt, fahren Sie es zur Seite, um den Verkehr nicht zu behindern oder zu gefährden.
2. Leisten Sie Erste Hilfe und wählen Sie den Notruf (112).
Handelt es sich um Bagatellschäden, bei denen keine Personen verletzt wurden, ist es in der Regel nicht notwendig, den Notruf zu betätigen. Handelt es sich um einen schwerwiegenden Verkehrsunfall, sollten Verletzte zunächst versorgt und im Anschluss die Polizei und/oder die Rettungshilfe informiert werden. Beantworten Sie die Fragen: „Wer? Wo? Was?”. Machen Sie Angaben zur Anzahl der in den Unfall verwickelten und/oder verletzten Personen und zur Art der Verletzungen sowie des gesundheitlichen Befindens.
3. Dokumentieren Sie die Unfallstelle.
Tauschen Sie Kontaktdaten aus und fotografieren Sie die Unfallsituation aus möglichst vielen Perspektiven. Schreiben Sie folgende Informationen auf:
- Kennzeichen aller am Unfall beteiligten Fahrzeuge
- Kontaktdaten der beteiligten Personen und des Fahrzeughalters
- Versicherung und Vertragsnummer des Unfallverursachers
- Namen und Anschrift aller Zeugen
Unfall als Ordnungswidrigkeit – Bußgelder
Auszug aus dem Bußgeldkatalog: Unfall (§ 34 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG)
BKat-Nr. | Verstoß……………………………………………………………………………….. | Bußgeld |
– | Fehlende Kenntlichmachung des liegen gebliebenen Fahrzeuges | 30 € |
125 | Fehlende Sicherung des Verkehrs (durch fehlendes Beiseitefahren trotz geringfügiger Schäden) | 30 € |
125.1 | … mit Unfallfolge | 35 € |
126 | Beseitigung der Unfallspuren vor Erfassung der notwendigen Feststellungen | 30 € |
Unfall als Straftat
Ein Unfall kann neben einer Ordnungswidrigkeit auch eine Straftat nach sich ziehen. Bei folgenden Verstößen kann es sich um die Begehung einer Straftat handeln:
Verstoß | Strafe…………………….. | Punkte | Fahrverbot |
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB) | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 3 Jahre | 2 oder 3 | 3 Monate oder Führerscheinentzug |
Unterlassene Hilfeleistung (§ 323c StGB) | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 3 Jahre | 2 oder 3 | 6 Monate oder Führerscheinentzug |
Fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB) | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 3 Jahre | 2 oder 3 | 6 Monate oder Führerscheinentzug |
Fahrlässige Tötung (§ 222 StGB) | Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 5 Jahre | 2 oder 3 | 6 Monate oder Führerscheinentzug |
Häufige Fragen zum Thema Unfall (FAQ)
Zunächst sollten Sie die Unfallstelle absichern. Anschließend sollten Sie Erste Hilfe leisten und den Notruf (112) wählen. Letztlich sollten Sie die Unfallstelle dokumentieren.
Wird der Unfall als Ordnungswidrigkeit eingestuft, müssen Sie lediglich mit geringen Bußgeldern rechnen. Wird Ihr Verhalten hingegen als Straftat bewertet, müssen Sie entweder mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe rechnen. Hinzu kommen 2 oder 3 Punkte in Flensburg sowie ein Fahrverbot von 3 Monaten oder die Entziehung der Fahrerlaubnis.
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Fachanwalt für Strafrecht, Verkehrsrecht & Versicherungsrecht
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