Sie haben die Vorfahrt oder den Vorrang eines anderen Verkehrsteilnehmers missachtet und sind dabei verkehrswidrig aufgefallen? Entnehmen Sie dem aktuellen Bußgeldkatalog, mit welchen Konsequenzen Sie rechnen müssen.
Im Straßenverkehr sind die unterschiedlichen Vorfahrtsregelungen besonders wichtig. Wird die Vorfahrt missachtet, ein Stoppschild überfahren oder der Grundsatz „rechts vor links” nicht beachtet, kann es durchaus zu folgenschweren Unfällen kommen. In der StVO wird zwischen Vorfahrt und Vorrang unterschieden.
Missachtung von Vorfahrt
Die Vorfahrt bezieht sich auf fahrende Verkehrsteilnehmer und sich kreuzende Verkehrswege. Regeln keine anderen Verkehrseinrichtungen (zB Ampeln oder Verkehrsschilder) die Vorfahrt abweichend, gilt gem. § 8 Abs. 1 S. 1 StVO bei der Gewährung von Vorfahrt an Kreuzungen und Einmündungen grundsätzlich „rechts vor links”. Sind vorfahrtsregelnde Verkehrszeichen angebracht, haben dadurch getroffene Regeln Vorrang vor dem „rechts vor links”-Grundsatz.
Beim Ausfahren aus einem Grundstück oder aus einer verkehrsberuhigten Zone, bei abgesenktem Bordstein sowie auf Seiten-, Park- und Beschleunigungsstreifen gilt der „rechts vor links”-Grundsatz nicht. Vielmehr besteht grundsätzlich Wartepflicht für die Autofahrer, die sich in den fließenden Verkehr einordnen wollen. Somit steht die Vorfahrt den anderen Verkehrsteilnehmern zu. Ein Sonderfall gilt für Einsatzfahrzeuge, die durch das blaue Blinklicht und Folgetonhorn darauf hinweisen, dass sie sich im Einsatz befinden. Jegliche Verkehrsteilnehmer müssen diesem Fahrzeug durch die Bildung einer Rettungsgasse die Durchfahrt gewähren.
Vorfahrtsregelnde Verkehrszeichen

Vorfahrt gewähren

Halt. Vorfahrt gewähren

Vorrang des Gegenverkehrs

Vorfahrtstraße

Vorrang vor dem Gegenverkehr
Bußgelder, Punkte und Fahrverbot bei einem Vorfahrtsverstoß
Auszug aus dem Bußgeldkatalog: Vorfahrt (§ 8, § 49 StVO; § 24 StVG)
BKat-Nr. | Verstoß……………………………………………… | Bußgeld | FaP | Punkt | Fahrverbot |
32 | Irritieren anderer aufgrund von Heranfahren an bevorrechtigte Straße mit nicht gemäßigter Geschwindigkeit | 10 € | – | – | – |
33 | … mit Behinderung | 25 € | – | – | – |
Missachtung des Verkehrszeichens „Vorfahrt gewähren!” (VZ 205) oder „Stopp” (VZ 206) | |||||
33 | … mit Behinderung | 25 € | – | – | – |
34 | … mit Gefährdung | 100 € | A | 1 | – |
34 | … mit Unfallfolge | 120 € | A | 1 | – |
Missachtung der „rechts vor links”-Regel | |||||
34 | … mit Gefährdung | 100 € | A | 1 | – |
34 | … mit Unfallfolge | 120 € | A | 1 | – |
82 | Missachtung der Vorfahrt des fließenden Verkehrs beim Auffahren auf eine Autobahn oder Kraftfahrstraße | 75 € | A | 1 | – |
82 | … mit Gefährdung | 90 € | A | 1 | – |
82 | … mit Unfallfolge | 110 € | A | 1 | – |
39 | Abbiegen ohne Durchfahrenlassen eines entgegenkommenden oder in gleicher Richtung fahrenden Fahrzeugs oder Fahrrads | 40 € | – | – | – |
39.1 | … mit Gefährdung | 140 € | A | 1 | 1 Monat |
39.1 | … mit Unfallfolge | 170 € | A | 1 | 1 Monat |
Missachtung von Vorrang
Um einen Vorrang handelt es sich insbesondere dann, wenn ein Fahrzeug und ein Fußgänger aufeinandertreffen. Insbesondere an Zebrastreifen steht der Vorrang dem Fußgänger zu.

Bußgelder, Punkte und Fahrverbot bei einem Vorrangsverstoß
Auszug aus dem Bußgeldkatalog: Abbiegen (§ 9 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG), Fußgängerüberweg (§ 26, § 49 StVO; § 24 StVG) und Vorschriftzeichen (§ 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 StVG)
BKat-Nr. | Verstoß…………………………………………………….. | Bußgeld | FaP | Punkt | Fahrverbot |
Abbiegen ohne Rücksichtnahme auf Fußgänger | |||||
41 | … mit Gefährdung | 140 € | A | 1 | 1 Monat |
41 | … mit Unfallfolge | 170 € | A | 1 | 1 Monat |
113 | Missachtung des Vorrangs von Fußgängern an Fußgängerüberwegen | 80 € | A | 1 | – |
113 | … mit Gefährdung | 100 € | A | 1 | – |
113 | … mit Unfallfolge | 120 € | A | 1 | – |
136 | Missachtung des Vorrangs von Schienenverkehr | 80 € | A | 1 | – |
136 | … mit Gefährdung | 100 € | A | 1 | – |
136 | … mit Unfallfolge | 120 € | A | 1 | – |
Missachtung der Regelungen zur Vorfahrt in der Probezeit
Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe und somit Fahranfänger, die sich entweder in der zweijährigen Probezeit befinden oder unter 21 Jahre alt sind, sollten besonders auf die Vorfahrtsregelungen achten. Die Missachtung einer Vorfahrtsregelung in der Probezeit stellt größtenteils ein A-Verstoß dar, sodass eine Verlängerung der Probezeit um weitere zwei Jahre sowie ein kostenpflichtiges Aufbauseminar droht.
Häufige Fragen zur Vorfahrt (FAQ)
Regeln keine Verkehrseinrichtungen die Vorfahrt, gilt bei der Gewährung von Vorfahrt an Kreuzungen und Einmündungen grds. rechts vor links. Dies gilt nicht beim Ausfahren aus einem Grundstück oder aus einer verkehrsberuhigten Zone, bei abgesenktem Bordstein sowie auf Seiten-, Park- und Beschleunigungsstreifen.
Eine Missachtung der Vorfahrtsregelung zieht Bußgelder (25 bis 170 €), 1 Punkt in Flensburg sowie – in wenigen Fällen – ein Fahrverbot nach sich.
Die Missachtung einer Vorfahrtsregelung in der Probezeit stellt größtenteils ein A-Verstoß dar, sodass eine Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre sowie ein kostenpflichtiges Aufbauseminar droht.
Überfahren Sie ein Stopp-Schild, wird grds. ein Bußgeld von 25 € fällig. Gefährden Sie aufgrund des Überfahrens andere Verkehrsteilnehmer bzw. kommt es zu einem Unfall, müssen Sie mit 100 bis 120 € Bußgeld sowie 1 Punkt in Flensburg rechnen.
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