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Autobahn & Kraftfahrstraße

Inhaltsverzeichnis

Sie sind auf der Autobahn verkehrswidrig aufgefallen? Entnehmen Sie dem Bußgeldkatalog, mit welchen Konsequenzen Sie rechnen müssen.

Eine Autobahn ist eine Fernverkehrsstraße, auf der sowohl Schnell- als auch Güterverkehr mit Kraftfahrzeugen stattfindet. Sie ist durch das Zeichen 330 gekennzeichnet. Demgegenüber unterscheidet sich eine Kraftfahrstraße – gekennzeichnet durch das Zeichen 331 – von einer Autobahn insofern, als dass Kraftfahrstraßen gekreuzt werden können.

SA Bußgeldrechner Autobahn & Kraftfahrstraße

Bußgeldrechner Autobahn & Kraftfahrstraße

Besonderheiten der Autobahn und von Kraftfahrstraßen

Autobahnen und Kraftstraßen sind Straßen, die eine schnelle Fortbewegung ermöglichen sollen. Aus diesem Grund dürfen nur solche Fahrzeuge eine Autobahn oder Kraftfahrstraße befahren, die eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mind. 60 km/h erreichen. Weiterhin darf die Höhe einschließlich der Ladung nicht mehr als 4 Meter betragen. In der Breite dürfen 2,55 Meter nicht überschritten werden. Bei einer Zuwiderhandlung können Bußgelder und Punkte in Flensburg drohen. 

Auszug aus dem Bußgeldkatalog: Autobahnen und Kraftfahrstraßen
(§ 18 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG)

BKat-Nr. Verstoß Bußgeld FaP Punkt
78 Befahren mit einem nichtmotorisierten Fahrzeug 10 €
78 Befahren mit einem Fahrzeug, dessen Höchstgeschwindigkeit weniger als 60 km/h beträgt 20 €
78 Befahren mit einem Fahrzeug, dessen Höhe (inkl. Ladung) die zulässige Höhe von 4 m überschreitet 20 €
78 Befahren mit einem Fahrzeug, dessen Breite (inkl. Ladung) die zulässige Breite von 2,55 m überschreitet 20 €
79 Befahren mit einem Fahrzeug, dessen Höhe (inkl. Ladung) die zulässige Höhe von 4 m und darüber hinaus 4,2 m überschreitet 70 € B 1

Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot auf der Autobahn und auf Kraftsfahrstraßen – Bußgelder und Punkte 

Auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen ist das Rechtsfahrgebot der StVO zu befolgen. Bei einer Zuwiderhandlungen können Bußgelder, Punkte in Flensburg sowie eine Verlängerung der Probezeit um weitere 2 Jahre drohen. 

Auszug aus dem Bußgeldkatalog: Straßenbenutzung durch Fahrzeuge
(§ 2 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG)

BKat-Nr. Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot Bußgeld FaP Punkt
4.2 … mit Behinderung 80 € A 1
4.2 … mit Unfallfolge 100 € A 1

Wenden, Rückwärtsfahren und Fahren entgegen der Fahrtrichtung – Bußgelder, Punkte und Fahrverbote 

Auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen darf weder gewendet noch rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung gefahren werden (§ 18 Abs. 7 StVO). Bei einer Zuwiderhandlung können neben Bußgeldern, Punkten in Flensburg auch Fahrverbote drohen.

Auszug aus dem Bußgeldkatalog: Straßenbenutzung durch Fahrzeuge
(§ 2 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG)

BKat-Nr. Verstoß Bußgeld FaP Punkt(e) Fahrverbot
83.1 Wenden, Rückwärtsfahren oder Fahren entgegen der Fahrtrichtung in der Ein-/Ausfahrt 75 € A 1
83.1 … mit Gefährdung 90 € A 1
83.1 … mit Unfallfolge 110 € A 1
83.2 Wenden, Rückwärtsfahren oder Fahren entgegen der Fahrtrichtung auf der Nebenfahrbahn/dem Seitenstreifen 130 € A 1
83.2 … mit Gefährdung 160 € A 1
83.2 … mit Unfallfolge 195 € A 1
83.3 Wenden, Rückwärtsfahren oder Fahren entgegen der Fahrtrichtung auf der durchgehenden Fahrbahn 200 € A 2 1 Monat
83.3 … mit Gefährdung 240 € A 2 1 Monat
83.3 … mit Unfallfolge 290 € A 2 1 Monat

Halten und Parken – Bußgelder und Punkte 

Neben dem Wenden, Rückwärtsfahren und Fahren entgegen der Fahrtrichtung ist auch das Halten und Parken auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen streng verboten (§ 18 Abs. 8 StVO). Bei einer Zuwiderhandlung können neben Bußgeldern auch Punkte in Flensburg drohen.

Auszug aus dem Bußgeldkatalog: Autobahnen und Kraftfahrstraßen
(§ 18 Abs. 8, § 49 StVO; § 24 StVG)

BKat-Nr.Verstoß BußgeldFaPPunkt(e)
84Halten 30 €
 … mit Behinderung35 €
85Parken 70 €B1
85… mit Gefährdung85 €B1
85… mit Unfallfolge105 €B1

Sonstige Verstöße – Bußgelder, Punkte und Fahrverbote

Auch bei den nachfolgenden Verstößen können Bußgelder, Punkte und Fahrverbote drohen. 

BKat-Nr. Verstoß Bußgeld FaP Punkt(e) Fahrverbot
50 Kein Bilden einer Rettungsgasse zur Durchfahrt von Polizei- oder Hilfsfahrzeugen trotz stockenden Verkehrs 200 € A 2 1 Monat
50.1 … mit Behinderung 240 € A 2 1 Monat
50.2 … mit Gefährdung 280 € A 2 1 Monat
50.3 … mit Unfallfolge 320 € A 2 1 Monat
80 Einfahren außerhalb einer gekennzeichneten Anschlussstelle 25 €
80.1 … mit Gefährdung 75 € A 1
80.1 … mit Unfallfolge 90 € A 1
82 Einfahren auf die Fahrbahn, ohne die Vorfahrt des auf der durchgehenden Fahrbahn fahrenden Fahrzeugs zu beachten 75 € A 1
82 … mit Gefährdung 90 € A 1
82 … mit Unfallfolge 110 € A 1

Geschwindigkeitsüberschreitung auf der Autobahn und auf Kraftfahrstraßen – Bußgelder, Punkte und Fahrverbot

Auf Autobahnen gibt es keine generelle Geschwindigkeitsbegrenzung für Pkw und andere Kfz bis 3,5 t zGG, sondern lediglich eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h. Demgegenüber gilt für Kraftfahrstraßen eine generell zulässige Höchstgeschwindigkeit 100 km/h. Welche Konsequenzen eine Geschwindigkeitsüberschreitung nach sich zieht, hängt davon ab, um wie viel km/h die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten wurde.

Aufgrund eines Formfehlers im Gesetzestext der Straßenverkehrsordnung sind neben den neuen Regelungen des Fahrverbotes alle Änderungen des Bußgeldkatalogs vom 28.4.2020 unwirksam. Aus diesem Grund werden in Berlin und in weiteren Bundesländern laufende Bußgeldverfahren nach dem alten Recht des Bußgeldkatalogs vom 1.11.2017 behandelt.

Auszug aus dem Bußgeldkatalog (Stand: 1.11.2017): Geschwindigkeitsüberschreitungen mit Pkw bzw. Kraftrad außerhalb geschlossener Ortschaften (§ 3 Abs. 3, 49 StVO; § 24 StVG)

BKat-Nr. Geschwindigkeitsüberschreitung………  Bußgeld FaP Punkt(e) Fahrverbot
11.3.144 bis 10 km/h 10 €
11.3.2 von 11 bis 15 km/h 20 €
11.3.3 von 16 bis 20 km/h 30 €
11.3.4 von 21 bis 25 km/h 70 € A 1
11.3.5 von 26 bis 30 km/h 80 € A 1
11.3.6 von 31 bis 40 km/h 120 € A 1
11.3.7 von 41 bis 50 km/h 160 € A 2 1 Monat
11.3.8 von 51 bis 60 km/h 240 € A 2 1 Monat
11.3.9 von 61 bis 70 km/h 440 € A 2 2 Monate
11.3.10 über 70 km/h 600 € A 2 3 Monate

Auszug aus dem Bußgeldkatalog (Stand: 28.4.2020): Geschwindigkeitsüberschreitungen mit Pkw bzw. Kraftrad außerhalb geschlossener Ortschaften (§ 3 Abs. 3, 49 StVO; § 24 StVG)

BKat-Nr. Geschwindigkeitsüberschreitung………  Bußgeld FaP Punkt(e) Fahrverbot
11.3.144 bis 10 km/h 20 €
11.3.2 von 11 bis 15 km/h 40 €
11.3.3 von 16 bis 20 km/h 60 €
11.3.4 von 21 bis 25 km/h 70 € A 1
11.3.5 von 26 bis 30 km/h 80 € A 1 1 Monat
11.3.6 von 31 bis 40 km/h 120 € A 1 1 Monat
11.3.7 von 41 bis 50 km/h 160 € A 2 1 Monat
11.3.8 von 51 bis 60 km/h 240 € A 2 1 Monat
11.3.9 von 61 bis 70 km/h 440 € A 2 2 Monate
11.3.10 über 70 km/h 600 € A 2 3 Monate

Fragen zum Thema Autobahn und Kraftfahrstraße (FAQ)

Während auf Kraftfahrstraßen die zulässige Höchstgeschwindigkeit 100 km/h beträgt, gilt auf der Autobahn eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h.

Auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen gilt das Rechtsfahrgebot sowie das Verbot, zu wenden und rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung zu fahren. Weiterhin ist das Halten und Parken auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen verboten.

Bevor Sie eine Autobahn oder Kraftfahrstraße befahren, müssen Sie bezüglich Ihres Fahrzeuges darauf achten, dass es bauartbedingt eine Höchstgeschwindigkeit von mind. 60 km/h erreicht. Weiterhin dürfen Sie (inkl. Ladung) eine Höhe von 4 m und eine Breite von 2,55 m nicht überschreiten.

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Fachanwalt für Verkehrsrecht
Rechtsanwalt Gregor Samimi
Fachanwalt für Strafrecht, Verkehrsrecht & Versicherungsrecht

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