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Halteverbot & Parkverbot

Inhaltsverzeichnis

Sie haben im Halteverbot gehalten oder im Parkverbot geparkt und sind dabei verkehrswidrig aufgefallen? Entnehmen Sie dem aktuellen Bußgeldkatalog, mit welchen Konsequenzen Sie rechnen müssen.

Mit der StVO-Novelle im April 2020 wurden beim Halten und Parken nicht nur die Sanktionen stark erhöht. Vielmehr wurden einige Verstöße in den Bußgeldkatalog neu aufgenommen. Diese sind jedoch aufgrund eines Formfehlers im Gesetzestext der StVO zunächst unwirksam, sodass laufende Verfahren vorerst nach dem alten Recht und somit nach dem Bußgeldkatalog vom 1. November 2017 behandelt werden. Hiervon sind die Verhaltensregeln der StVO in Bezug auf den Schutz von Radfahrern ausgenommen.

SA Bußgeldrechner Halte- und Parkverbot

Bußgeldrechner Halte- und Parkverbot

Alle Angaben ohne Gewähr

Unzulässiges Halten

Nicht selten halten Fahrer in zweiter Reihe oder auf einem Schutzstreifen für den Radverkehr, um „kurz” in einen Laden zu gehen, und beeinträchtigen dadurch den üblichen Verkehrsfluss. Unter „Halten” versteht man eine gewollte Fahrtunterbrechung, die weder durch die Lage des Verkehrs noch durch eine Anordnung (§§ 36, 37, 38 und 41 StVO) veranlasst ist.

Gem. § 12 Abs. 1 StVO ist das Halten unzulässig an engen und an unübersichtlichen Straßenstellen, im Bereich von scharfen Kurven, auf Einfädelungs- und Ausfädelungsstreifen, auf Bahnübergängen und vor und in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten.

Verkehrszeichen für Halteverbot

Unter anderem die nachfolgenden Verkehrsschilder legen eine Regelung zum Halten fest. Eine Halteverbotszone stellt einen Verkehrsbereich dar, in dem das Halten verboten ist. Eine Ausweitung bildet das eingeschränkte Halteverbot;  das Halten ist für 3 Minuten gestattet, es sei denn das Fahrzeug wird be- oder entladen oder es steigt jemand ein oder aus.

Halteverbot, Zone, Beginn, Verkehrszeichen

Beginn einer Halteverbotszone

Halteverbot, Zone, Ende, Verkehrszeichen

Ende einer Halteverbotszone

Halteverbot, Zone

Halteverbotszone

absolutes Halteverbot, Verkehrszeichen

Absolutes Halteverbot

eingeschränktes Halteverbot, Verkehrszeichen

Eingeschränktes Halteverbot

Bußgelder und Punkte bei einem Verstoß gegen das Halteverbot

Auszug aus dem Bußgeldkatalog (Stand: 1.11.2017): Halten (§ 12, § 49 StVO; § 24 StVG)

BKat-Nr.VerstoßBußgeld
51…….. Unzulässiges Halten10 €
51.1… mit Behinderung15 €
51aUnzulässiges Halten in zweiter Reihe15 €
51a.1… mit Behinderung20 €
Unzulässiges Halten auf einem Geh- und Radweg10 €
… mit Behinderung15 €
59Halten im Fahrraum von Schienenfahrzeugen20 €
59.1… mit Behinderung30 €
62Nicht platzsparendes Halten10 €

Auszug aus dem Bußgeldkatalog (Stand: 28.4.2020): Halten (§ 12, § 49 StVO; § 24 StVG)

BKat-Nr.Verstoß……………………………………………………………………..BußgeldFaPPunkt
51…….. Unzulässiges Halten20 €
51.1… mit Behinderung35 €
51aUnzulässiges Halten in zweiter Reihe55 €
51a.1… mit Behinderung70 €B1
51a.2… mit Gefährdung80 €B1
51a.3… mit Sachbeschädigung100 €B1
54.3Unzulässiges Halten auf dem Busfahrstreifen oder an Bushaltestellen55 €
54.3.1… mit Behinderung70 €
54.3.2… mit Gefährdung80 €
54.3.3… mit Sachbeschädigung100 €
Unzulässiges Halten auf einer Fahrradstraße oder auf einem Geh- und Radweg50 €
… mit Behinderung55 €
… mit Gefährdung70 €
… mit Sachbeschädigung90 €
54aUnzulässiges Halten auf Schutzstreifen für den Radverkehr55 €
54a.1… mit Behinderung70 €B1
54a.2… mit Gefährdung80 €B1
54a.3… mit Sachbeschädigung100 €B1
59Halten im Fahrraum von Schienenfahrzeugen20 €
59.1… mit Behinderung30 €
62Nicht platzsparendes Halten10 €

Unzulässiges Parken

Parken” ist das Halten ab einer Länge von drei Minuten. Auch derjenige, der sein Fahrzeug verlässt und es demnach nicht mehr im Blick hat, parkt.

Gem. § 12 Abs. 3 StVO ist das Parken unter anderem unzulässig vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen, im Bereich von Grundstücksein- und -ausfahrten, auf einem Gehweg über Schachtdeckeln und anderen Verschlüssen sowie vor Bordsteinabsenkungen.

Bußgelder und Punkte bei einem Verstoß gegen das Parkverbot

Auszug aus dem Bußgeldkatalog (Stand: 1.11.2017): Halten (§ 12, § 49 StVO; § 24 StVG)

BKat-Nr.VerstoßBußgeld
51bParken an engen oder unübersichtlichen Straßenstellen oder im Bereich einer scharfen Kurve15 €
51b.1… mit Behinderung25 €
51b.2… länger als 1 Stunde25 €
51b.2.1… länger als 1 Stunde mit Behinderung35 €
52Unzulässiges Parken an Stellen, an denen das Halten verboten ist15 €
52.1… mit Behinderung25 €
52.2… länger als 1 Stunde25 €
52.2.1… länger als 1 Stunde mit Behinderung35 €
52aUnzulässiges Parken auf Geh- und Radwegen20 €
52a.1… mit Behinderung30 €
52a.2… länger als 1 Stunde30 €
52a.2.1… länger als 1 Stunde mit Behinderung35 €
53Parken vor oder in einer Feuerwehrzufahrt35 €
54Unzulässiges Parken im Bereich von Grundstücksein- und -ausfahrten, im Bereich von Taxiständen, vor oder hinter einem Andreaskreuz, auf einem Gehweg über einem Schachtdeckel, weniger als 5 m vor oder hinter einer Kreuzung oder Einmündung10 €
54.1… mit Behinderung15 €
54.2… länger als 3 Stunden20 €
54.2.1… länger als 3 Stunden mit Behinderung30 €
55Unberechtigtes Parken auf einem Schwerbehindertenparkplatz35 €
58Unzulässiges Parken in zweiter Reihe20 €
58.1… mit Behinderung25 €
58.2… länger als 15 Minuten30 €
58.2.1… länger als 15 Minuten mit Behinderung35 €
60Parken im Fahrraum von Schienenfahrzeugen25 €
60.1… mit Behinderung35 €
61Missachten des Parklückenvorrangs eines Berechtigten10 €
62Nicht platzsparendes Parken10 €

Auszug aus dem Bußgeldkatalog (Stand: 28.4.2020): Parken (§ 12, § 49 StVO; § 24 StVG)

BKat-Nr.Verstoß………………………………………………………………………BußgeldFaPPunkt(e)
51bParken an engen oder unübersichtlichen Straßenstellen oder im Bereich einer scharfen Kurve35 €
51b.1… mit Behinderung55 €
51b.2… länger als 1 Stunde55 €
51b.2.1… länger als 1 Stunde mit Behinderung55 €
51b.3… mit Behinderung eines Rettungsfahrzeuges im Einsatz100 €B1
52Unzulässiges Parken an Stellen, an denen das Halten verboten ist25 €
52.1… mit Behinderung40 €
52.2… länger als 1 Stunde40 €
52.2.1… länger als 1 Stunde mit Behinderung50 €
52aUnzulässiges Parken auf Geh- und Radwegen55 €
52a.1… mit Behinderung70 €B1
52a.2… länger als 1 Stunde70 €B1
52a.2.1… länger als 1 Stunde mit Behinderung80 €B1
52a.3… länger als 1 Stunde mit Gefährdung80 €B1
52a.4… länger als 1 Stunde mit Sachbeschädigung100 €B1
53Parken vor oder in einer Feuerwehrzufahrt55 €
53.1… mit Behinderung eines Rettungsfahrzeuges im Einsatz100 €B1
54Unzulässiges Parken im Bereich von Grundstücksein- und -ausfahrten, im Bereich von Taxiständen, vor oder hinter einem Andreaskreuz, auf einem Gehweg über einem Schachtdeckel, weniger als 5 m vor oder hinter einer Kreuzung oder Einmündung10 €
54.1… mit Behinderung15 €
54.2… länger als 3 Stunden20 €
54.2.1… länger als 3 Stunden mit Behinderung30 €
54.4Unzulässiges Parken auf einem Busfahrstreifen oder an Bushaltestellen55 €
54.4.1… mit Behinderung70 €1
54.4.2… mit Gefährdung80 €1
54.4.3… mit Sachbeschädigung100 €1
54.4.4… länger als 3 Stunden70 €1
54.4.4.1… länger als 3 Stunden mit Behinderung80 €1
54.4.4.2… länger als 3 Stunden mit Gefährdung80 €1
54.4.4.3… länger als 3 Stunden mit Sachbeschädigung100 €1
55Unberechtigtes Parken auf einem Schwerbehindertenparkplatz55 €
55aUnberechtigtes Parken auf einem Parkplatz für E-Autos55 €
55bUnberechtigtes Parken auf einem Parkplatz für Carsharing-Fahrzeuge55 €
58Parken in zweiter Reihe55 €
58.1… mit Behinderung80 €B1
58.1.1… mit Gefährdung90 €B1
58.1.2… mit Sachbeschädigung110 €B1
58.2… länger als 15 Minuten85 €B1
58.2.1… länger als 15 Minuten mit Behinderung90 €B1
60Parken im Fahrraum von Schienenfahrzeugen55 €
60.1… mit Behinderung70 €
61Missachten des Parklückenvorrangs eines Berechtigten10 €
62Nicht platzsparendes Parken10 €

Park- und Parkzeitvorgaben sowie sonstige Sorgfaltspflichten

Neben den klassischen Park- und Parkzeitvorgaben kommen auf den Fahrer eines Fahrzeuges ebenso Sorgfaltspflichten – insbesondere beim Ein- und Aussteigen – zu, die er beachten muss, um eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer auszuschließen.

Parken, Parkplatz, Parkschein

Auszug aus dem Bußgeldkatalog (Stand: 1.11.2017): Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit (§ 13 Abs. 1, 2, 49 StVO;  § 24 StVG) und Sorgfaltspflichten beim Ein- und Aussteigen (§ 14, § 49 StVO; § 24 StVG)

BKat-Nr.Verstoß…………………………………………………………………………………………..Bußgeld
63Parken ohne Parkscheibe oder -schein bzw. Überschreiten der Parkdauer
63.1… bis zu 30 Minuten10 €
63.2… bis zu 1 Stunde15 €
63.3… bis zu 2 Stunden20 €
63.4… bis zu 3 Stunden25 €
63.5… länger als 3 Stunden30 €
64Gefährdung eines anderen Verkehrsteilnehmers beim Ein- und Aussteigen (sog. Dooring)20 €
64.1… mit Sachbeschädigung25 €
65Verlassen des Fahrzeuges, ohne Maßnahmen getroffen zu haben, um Unfälle/Verkehrsstörungen zu vermeiden15 €
65.1… mit Sachbeschädigung25 €

Auszug aus dem Bußgeldkatalog (Stand: 28.4.2020): Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit (§ 13 Abs. 1, 2, 49 StVO;  § 24 StVG) und Sorgfaltspflichten beim Ein- und Aussteigen (§ 14, § 49 StVO; § 24 StVG)

BKat-Nr.Verstoß…………………………………………………………………………………………..Bußgeld
63Parken ohne Parkscheibe oder -schein bzw. Überschreiten der Parkdauer20 €
63.1… bis zu 30 Minuten20 €
63.2… bis zu 1 Stunde25 €
63.3… bis zu 2 Stunden30 €
63.4… bis zu 3 Stunden35 €
63.5… länger als 3 Stunden40 €
64Gefährdung eines anderen Verkehrsteilnehmers beim Ein- und Aussteigen (sog. Dooring)40 €
64.1… mit Sachbeschädigung50 €
65Verlassen des Fahrzeuges, ohne Maßnahmen getroffen zu haben, um Unfälle/Verkehrsstörungen zu vermeiden15 €
65.1… mit Sachbeschädigung25 €

Verstoß gegen das Halteverbot oder das Parkverbot in der Probezeit

Ein verkehrswidriges Halten oder Parken während der Probezeit fällt unter die weniger schwerwiegenden Zuwiderhandlungen (sog. B-Verstöße). Zwei Zuwiderhandlungen der Kategorie der B-Verstöße entsprechen einem Delikt der Kategorie der A-Verstöße, sodass Sie ab diesem Zeitpunkt mit einer Verlängerung Ihrer Probezeit um weitere zwei Jahre und einem kostenpflichtigen Aufbauseminar rechnen müssen.

Häufige Fragen zum Thema Halteverbot und Parkverbot (FAQ)

Im eingeschränkten Halteverbot ist das Halten für 3 Minuten gestattet, es sei denn das Fahrzeug wird be- oder entladen oder es steigt jemand ein oder aus.

Im absoluten Halteverbot darf weder gehalten noch geparkt werden.

Nach dem alten Bußgeldkatalog vom 1. November 2017 drohen bei Verstoßen gegen Halte- und Parkvorgaben weder Punkte noch Fahrverbote. Es muss lediglich mit Bußgeldern gerechnet werden.

Nach dem geltenden Bußgeldkatalog vom 1.11.2017 ist ein Verstoß gegen Halte- bzw. Parkvorgaben weder ein B- noch ein A-Verstoß, sodass neben den Sanktionen des Bußgeldkatalogs keine Konsequenzen drohen.

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Fachanwalt für Verkehrsrecht
Rechtsanwalt Gregor Samimi
Fachanwalt für Strafrecht, Verkehrsrecht & Versicherungsrecht

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