Sie haben die zulässige Geschwindigkeitsgrenze überschritten und wurden geblitzt? Entnehmen Sie dem aktuellen Bußgeldkatalog, mit welchen Konsequenzen Sie bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung rechnen müssen.
Aufgrund eines Formfehlers im Gesetzestext der Straßenverkehrsordnung sind neben den neuen Regelungen des Fahrverbotes alle Änderungen des Bußgeldkatalogs vom 28.4.2020 unwirksam. Aus diesem Grund werden in Berlin und in weiteren Bundesländern laufende Bußgeldverfahren – und somit Geschwindigkeitsüberschreitungen – nach dem alten Recht des Bußgeldkatalogs vom 1.11.2017 behandelt.
Zulässige Höchstgeschwindigkeit
Geschwindigkeitsüberschreitungen zählen zu den meist begangen Ordnungswidrigkeiten im Verkehrsgeschehen, die zudem eine der häufigsten Unfallursachen darstellt. Nicht seltsam ist es deshalb, dass vielerorts Geschwindigkeitskontrollen vorgenommen und Verstöße streng geahndet werden. Doch welche Geschwindigkeiten sind zulässig? Grundsätzlich gelten laut StVO folgende Höchstgeschwindigkeitsgrenzen für Pkw und andere Kfz bis 3,5 t zGG:
- Innerorts: generell zulässige Höchstgeschwindigkeit 50 km/h
- Außerorts: generell zulässige Höchstgeschwindigkeit 100 km/h
- Auf Autobahnen gibt es keine generelle Geschwindigkeitsbegrenzung für Pkw und andere Kfz bis 3,5 t zGG, sondern lediglich eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h.
Die auf den Verkehrszeichen angegebene Höchstgeschwindigkeit ist verbindlich und kann sich durchaus von den generellen Tempolimits in der StVO unterscheiden.
Toleranzwerte
Eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr muss zunächst einmal aufgezeichnet werden, damit diese sanktioniert werden kann. Während Verstöße im ruhenden Verkehr in aller Regel durch Mitarbeiter des Ordnungsamts registriert werden, übernehmen Geschwindigkeitsmessgeräte – wie Blitzer und Radare – die Überwachung der Einhaltung von Geschwindigkeitsvorgaben.

Dabei können geringfügige Messungenauigkeiten nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Aus diesem Grund zieht der Gesetzgeber zugunsten der Fahrer einen Toleranzwert von der gemessenen Geschwindigkeit ab:
- Bei einer gefahrenen Geschwindigkeit bis 100 km/h: Toleranzabzug von 3 km/h
- Bei einer gefahrenen Geschwindigkeit über 100 km/h: Toleranzabzug von 3% der gemessenen Geschwindigkeit
Wie hoch die Bußgelder oder Punkte in Flensburg ausfallen, hängt neben der Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung insbesondere davon ab, ob diese innerorts oder außerorts verzeichnet wurde.
Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts – Bußgelder, Punkte und Fahrverbot
Erst recht innerhalb geschlossener Ortschaften, wo viele Fußgänger und Radfahrer unterwegs sind, verbergen sich zahlreiche Gefahrensituationen, deren Auftreten mit der Einhaltung der vorgesehenen Geschwindigkeitsgrenze verhindert werden können. Aus diesem Grund werden Geschwindigkeitsverstöße innerorts stärker sanktioniert als außerorts.
Auszug aus dem Bußgeldkatalog (Stand: 1.11.2017): Geschwindigkeitsüberschreitungen mit Pkw bzw. Kraftrad innerhalb geschlossener Ortschaften (§ 3 Abs. 3, 49 StVO; § 24 StVG)
BKat-Nr. | Geschwindigkeitsüberschreitung……… | Bußgeld | FaP | Punkt(e) | Fahrverbot |
11.3.1 | bis 10 km/h | 15 € | – | – | – |
11.3.2 | von 11 bis 15 km/h | 25 € | – | – | – |
11.3.3 | von 16 bis 20 km/h | 35 € | – | – | – |
11.3.4 | von 21 bis 25 km/h | 80 € | A | 1 | – |
11.3.5 | von 26 bis 30 km/h | 100 € | A | 1 | – |
11.3.6 | von 31 bis 40 km/h | 160 € | A | 2 | 1 Monat |
11.3.7 | von 41 bis 50 km/h | 200 € | A | 2 | 1 Monat |
11.3.8 | von 51 bis 60 km/h | 280 € | A | 2 | 2 Monate |
11.3.9 | von 61 bis 70 km/h | 480 € | A | 2 | 3 Monate |
11.3.10 | über 70 km/h | 680 € | A | 2 | 3 Monate |
BKat-Nr. | Geschwindigkeitsüberschreitung……… | Bußgeld | FaP | Punkt(e) | Fahrverbot |
11.3.1 | bis 10 km/h | 30 € | – | – | – |
11.3.2 | von 11 bis 15 km/h | 50 € | – | – | – |
11.3.3 | von 16 bis 20 km/h | 70 € | – | – | – |
11.3.4 | von 21 bis 25 km/h | 80 € | A | 1 | 1 Monat |
11.3.5 | von 26 bis 30 km/h | 100 € | A | 1 | 1 Monat |
11.3.6 | von 31 bis 40 km/h | 160 € | A | 2 | 1 Monat |
11.3.7 | von 41 bis 50 km/h | 200 € | A | 2 | 1 Monat |
11.3.8 | von 51 bis 60 km/h | 280 € | A | 2 | 2 Monate |
11.3.9 | von 61 bis 70 km/h | 480 € | A | 2 | 3 Monate |
11.3.10 | über 70 km/h | 680 € | A | 2 | 3 Monate |
Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts und auf Autobahnen – Bußgelder, Punkte und Fahrverbot
Geschwindigkeitsüberschreitungen außerhalb geschlossener Ortschaften umfassen nicht nur solche auf Landstraßen, sondern auch solche auf Autobahnen. Auf Autobahnen gelten somit die gleichen Sanktionen wie außerorts.
Auszug aus dem Bußgeldkatalog (Stand: 1.11.2017): Geschwindigkeitsüberschreitungen mit Pkw bzw. Kraftrad außerhalb geschlossener Ortschaften (§ 3 Abs. 3, 49 StVO; § 24 StVG)
BKat-Nr. | Geschwindigkeitsüberschreitung……… | Bußgeld | FaP | Punkt(e) | Fahrverbot |
11.3.144 | bis 10 km/h | 10 € | – | – | – |
11.3.2 | von 11 bis 15 km/h | 20 € | – | – | – |
11.3.3 | von 16 bis 20 km/h | 30 € | – | – | – |
11.3.4 | von 21 bis 25 km/h | 70 € | A | 1 | – |
11.3.5 | von 26 bis 30 km/h | 80 € | A | 1 | – |
11.3.6 | von 31 bis 40 km/h | 120 € | A | 1 | – |
11.3.7 | von 41 bis 50 km/h | 160 € | A | 2 | 1 Monat |
11.3.8 | von 51 bis 60 km/h | 240 € | A | 2 | 1 Monat |
11.3.9 | von 61 bis 70 km/h | 440 € | A | 2 | 2 Monate |
11.3.10 | über 70 km/h | 600 € | A | 2 | 3 Monate |
BKat-Nr. | Geschwindigkeitsüberschreitung……… | Bußgeld | FaP | Punkt(e) | Fahrverbot |
11.3.144 | bis 10 km/h | 20 € | – | – | – |
11.3.2 | von 11 bis 15 km/h | 40 € | – | – | – |
11.3.3 | von 16 bis 20 km/h | 60 € | – | – | – |
11.3.4 | von 21 bis 25 km/h | 70 € | A | 1 | – |
11.3.5 | von 26 bis 30 km/h | 80 € | A | 1 | 1 Monat |
11.3.6 | von 31 bis 40 km/h | 120 € | A | 1 | 1 Monat |
11.3.7 | von 41 bis 50 km/h | 160 € | A | 2 | 1 Monat |
11.3.8 | von 51 bis 60 km/h | 240 € | A | 2 | 1 Monat |
11.3.9 | von 61 bis 70 km/h | 440 € | A | 2 | 2 Monate |
11.3.10 | über 70 km/h | 600 € | A | 2 | 3 Monate |
Geschwindigkeitsüberschreitung in der Probezeit
Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe und somit Fahranfänger, die sich entweder in der zweijährigen Probezeit befinden oder unter 21 Jahre alt sind, sollten besonders darauf achten, die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht zu überschreiten. Wer mit über 21 km/h zu schnell unterwegs ist, dem droht eine Verlängerung der Probezeit um weitere zwei Jahre und die Teilnahme an einem kostenpflichtigen Aufbauseminar. Wer in der Probezeit mehrmals mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung erwischt wird, dem droht der Führerscheinentzug.
Häufige Fragen zum Thema Geschwindigkeitsverstoß (FAQ)
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit richtet sich danach, wo Sie unterwegs sind. Während sie innerorts 50 km/h und außerorts 100 km/h beträgt, gilt auf der Autobahn eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h.
Sowohls innerorts als auch außerorts gibt es ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h Punkte in Flensburg.
Während innerorts ein Fahrverbot ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 31 km/h droht, ist außerorts erst ab einer Überschreitung von 41 km/h mit einem solchen zu rechnen.
Um geringfügige Messungenauigkeiten auszuschließen wird bei einer gefahrenen Geschwindigkeit bis 100 km/h 3 km/h und bei einer über 100 km/h 3% der gemessenen Geschwindigkeit abgezogen.
Neben den Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog drohen erst ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h weitere Maßnahmen, die sich aus dem A-Verstoß ergeben. Ein solcher Verstoß zieht eine Verlängerung der Probezeit um weitere zwei Jahre sowie ein Aufbauseminar nach sich.
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Fachanwalt für Strafrecht, Verkehrsrecht & Versicherungsrecht
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