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Sie haben sich im Tunnel verkehrswidrig verhalten und sind dabei aufgefallen? Entnehmen Sie dem aktuellen Bußgeldkatalog, mit welchen Konsequenzen Sie rechnen müssen.

Tunnel entstehen dort, wo die örtlichen Gegebenheiten eine andere Straßenführung nicht zulassen. Sie schützen Menschen und Natur vor Lärm und Abgasen oder kürzen den Weg ab. Die Nichtbeachtung von Verkehrsvorschriften im Tunnel hat schwerwiegende Folgen. Kommt es zu einem Unfall und dadurch zu einem Stau, können Verkehrsteilnehmer nicht nur weder wenden noch ausweichen. Vielmehr erreichen auch Rettungswagen den Unfallort angesichts der Enge im Tunnel nur schwer. Dementsprechend ist die Einhaltung der Verkehrsvorschriften besonders wichtig.

SA Bußgeldrechner Tunnel

Bußgeldrechner Tunnel-Verstöße

Verstoß gegen Tunnelvorschriften – Bußgelder und Punkte 

Vor der Einfahrt in einen Tunnel müssen Sie insbesondere darauf achten, gegebenenfalls Ihre Sonnenbrille abzusetzen und das Abblendlicht einzuschalten. Befinden Sie sich im Tunnel, halten Sie zunächst die vorgeschriebene Geschwindigkeitsgrenze ein. Achten Sie auf Ampel und Verkehrszeichen. Im Tunnel dürfen Sie weder wenden noch rückwärtsfahren. Halten oder Parken Sie nur im Notfall. Bei Verstoß gegen eines dieser Vorschriften können Ihnen neben Bußgeldern auch Punkte in Flensburg drohen.

Auszug aus dem Bußgeldkatalog: Richtzeichen (§ 42 Abs. 2, Anlage 3, § 49 StVO; § 24 StVG)

BKat-Nr. Verstoß Bußgeld FaP Punkt
159a Kein Abblendlicht 10 €
159a.1 … mit Gefährdung 15 €
159a.2 … mit Unfallfolge 35 €
159b Missachten des Wendeverbots 60 € B 1
159b … mit Gefährdung 75 € B 1
159b … mit Unfallfolge 90 € B 1
159c.1 Unberechtigtes Halten in einer Nothalte- und Pannenbucht 20 €
159c.2 Unberechtigtes Parken in einer Nothalte- und Pannenbucht 25 €

Sicherheitseinrichtungen im Tunnel

Die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer in Tunneln werden ua durch visuelle Überwachung, Nothalte- und Pannenbuchten, Notgehwege und Notrufeinrichtungen gewährleistet.

Am Fahrbahnrand befinden sich im Abstand von 600 m Nothalte- und Pannenbuchten, die einen Nothalt ermöglichen. Die Pannenbuchten sind mit einer Notrufkabine ausgestattet, die bei einem Nothalt außerhalb dieser Buchten auch über die Notgehwege erreicht werden kann. Alle Tunnel verfügen an den Portalen Notrufeinrichtungen. In solchen ab einer Länge von 400 m sind im Abstand von 150 m zusätzliche Notrufkabinen installiert, die unmittelbar mit der die erforderlichen Maßnahmen einleitenden Tunnelzentrale verbunden sind. Die Notrufeinrichtungen sind mit einem manuellen Brandmelder, einem behindertengerechten Großflächen-Ruftaster, einer Notrufeinrichtung sowie zwei Feuerlöschern ausgestattet. Die Nutzung eines Mobiltelefons sollte vermieden werden, da hierbei eine Lokalisierung im Tunnel nicht möglich ist.

Für den Fall einer Brandsituation sind im Tunnel entsprechende Fluchtwege und Notausgänge gekennzeichnet. Die Ausgänge sind mindestens im Abstand von 300 m vorhanden. Sie führen entweder in die Nachbarröhre oder bei einröhrigen Tunneln direkt oder über sichere Bereiche ins Freie.

Tunnel, Notausgang, Fluchtweg

Richtiges Verhalten bei Gefahren

Stau

Schalten Sie im Falle eines Staus Ihren Warnblinker an und bilden Sie eine Rettungsgasse. Halten Sie mindestens 5 m Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug. Stockt der Verkehr für einen längeren Zeitraum, stellen Sie Ihr Motor ab und bleiben Sie im Fahrzeug.

Panne

Auch in dieser Situation gilt es, den Warnblinker anzuschalten. Stellen Sie das Fahrzeug in einer Pannenbucht ab, schalten Sie den Motor aus, ziehen Sie Ihre Warnweste an und stellen Sie ein Warndreieck auf. Um die Pannenhilfe zu holen, verwenden Sie nicht Ihr Handy, sondern die Notrufeinrichtung, damit Ihr Standort geortet werden kann.

Unfall

Schalten Sie den Warnblinker an. Bei geringfügigen Schäden fahren Sie das Fahrzeug aus dem Tunnel heraus. Ist dies nicht möglich, stellen Sie das Fahrzeug so nah wie möglich am rechten Fahrbahnrand ab. Schalten Sie den Motor aus und lassen Sie den Zündschlüssel stecken. Ziehen Sie die Warnweste an. Nutzen Sie auch in diesem Fall die Notrufeinrichtung, um Kontakt aufzunehmen.

Feuer

Raucht Ihr eigenes Fahrzeug, schalten Sie unverzüglich den Warnblinker an und fahren Sie – wenn möglich – aus dem Tunnel heraus. Ist das nicht möglich, stellen Sie das Fahrzeug in einer Pannenbucht oder so nah wie möglich am rechten Fahrbahnrand ab. Schalten Sie den Motor aus, lassen Sie den Zündschlüssel stecken und lösen Sie an der Notrufeinrichtung den Feueralarm aus. Verlassen Sie den Tunnel über den nächstgelegenen Notausgang.

Häufige Fragen zum Thema Tunnel (FAQ)

Befinden Sie sich im Tunnel, schalten Sie Ihr Abblendlicht an und halten Sie die vorgeschriebene Geschwindigkeitsgrenze ein. Beachten Sie, dass das Wenden und Rückwärtsfahren verboten ist.

Halten oder Parken Sie in einem Tunnel, müssen Sie lediglich mit Bußgeldern von 20 bis 25 € rechnen.

Zwar sind in Deutschland viele Tunnel beleuchtet. Allerdings kann man mit einer Sonnenbrille einzelne Fahrzeuge leicht übersehen, wenn diese zum Beispiel ihre Scheinwerfer nicht eingeschaltet haben.

Hilfe vom Rechtsanwalt bei Verkehrsunfall, Bußgeldverfahren & mehr

Schildern Sie uns schnell und ohne Kostenrisiko Ihr Anliegen! Rufen Sie uns unter der Telefonnummer 0308860303 an oder kontaktieren Sie unser Serviceteam über das Kontaktformular. 
Wir melden uns dann bei Ihnen zurück und teilen Ihnen mit, ob und wie wir Sie unterstützen können.

Fachanwalt für Verkehrsrecht
Rechtsanwalt Gregor Samimi
Fachanwalt für Strafrecht, Verkehrsrecht & Versicherungsrecht

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